Habe ich theoretisch nicht Recht auf 100%ige Rückzahlung (Gewährleistung)?
Gıten Morgen,
Ich habe mir im November 2023 bei Otto einen Kinderwagen bestellt und möchte diesen reklamieren, da er für mich seinen Zweck nicht erfüllt. Mein Sohn ist jetzt 4,5 Monate und wiegt noch keine 10 Kg. Der Hersteller verspricht allerdings Stabilität bis zu 20 Kg. Ich kann den Kinderwagen nicht mehr leicht schieben und durch die Unstabilität schwenken die Räder auch. Der Hersteller möchte Fotos (die habe ich Ihm bereits versendet) und hat gesagt, dass er mit einem Preisnachlass entgegen kommen möchte. Das bringt mir aber nichts, da ich das Geld brauche, um mir einen anderen zu kaufen. Habe ich nicht theoretisch 2 Jahre Zeit für eine Reklamation?
2 Antworten
Sollte der Wagen tatsächlich mangelhaft sein hast du ersteinmal einen Anspruch auf mangelfreie Ersatzlieferung oder Reperatur durch den Verkäufer, i.d.R. nach deiner Wahl, wenn der Verkäufer dann darauf nicht leistet kannst du - nach deiner Wahl - entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Im Falle eines Rücktritts hast du den Wagen zurückzugeben und der Verkäufer hat dir den Kaufpreis abzügl. durch dich aus diesem gezogener Nutzungen zurückzugewähren.
Du hast 2 Jahre Gewährleistung, für den Falle eines Defekts.
Um einen Artikel zurückgeben hast du in der Regel 14 Tage Zeit. Zumindest bei Online-Geschäften.
Ein "Nichtgefallen", oder weil du dich vor dem Kauf nicht gut genug informiert hast, so dass ein Produkt nun doch nicht so für dich passt wie es passen sollte, ist nach einem 3/4 Jahr kein Rückgabegrund.
Wenn dir der Hersteller einen nachträglichen Rabatt gewähren will, ist dies schon äußerst kulant.
Denn tun müsste er das nicht.
Das habe ich schon verstanden. Ist halt trotzdem kein Rückgabegrund, solange kein Defekt vorliegt.
Und selbst bei einem Defekt hast du kein Recht auf "Geld zurück bekommen", sondern der Verkäufer oder Hersteller hat das Recht zur Nachbesserung, und könnte dir dann einfach einen neuen Kinderwagen gleiches Modells geben, oder eben reparieren.
Das Ganze 3 Mal. Erst DANN hättest du das Recht darauf, dir das Geld auszahlen zu lassen.
Soweit die Rechtslage.
Ja, aber es geht mir ja nicht um die Optik, sondern um die Funktion. Dass die Räder schwenken oder der Wagen sich schwer schieben lässt hat ja nichts mit dem Aussehen zutun. Die Farbe oder die Optik gefällt mir ja