Habe ich einen Urlaubsanspruch?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 5 Wochen als Aushilfe in einem Betrieb. Mein Vertrag war genau auf 6 Wochen befristet (dh ich arbeite noch 1. Woche und dann läuft mein Vertrag aus). Diese 6. Wochen liegen aber leider auch in der Urlaubssperre. Mein Arbeitgeber meint, dass ich daher keinen Anspruch auf Urlaub habe. Soweit ist ich weiß ist das nicht rechtens, nur ich habe nur keinen konkreten Beleg im Gesetz gefunden.
Von den 6 Wochen habe ich dann voraussichtlich 2x40std und 3x30std gearbeitet.
Es kann natürlich auch sein dass ich falsch liege und mein Arbeitgeber recht hat. Kann mir jemand weiterhelfen? (wenn möglich mit Paragrafen).
Vielen Dank im voraus
2 Antworten
Urlaubsanspruch entsteht in Höhe von 1/12 für jeden vollen (!) Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das wird NICHT auf einzelne Wochen runtergerechnet. Nur dann, wenn du einen kompletten Monat gearbeitet hast, hast du danach (!) Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs erworben. Bei 6 Wochen kann das also nur 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs sein.
Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich dabei auf 20 Tage pro Jahr - bei einer 5-Tage-Woche! Die Wochenstunden sind unerheblich bei der Berechnung, es kommt einzig auf die Anzahl der ArbeitsTAGE pro Woche an. Bei einer 4-Tage-Woche sind es somit 16 Tage pro Jahr, bei 3 Arbeitstagen pro Woche 12 Tage und so weiter.
Aber ja, auf dieses Zwölftel hast du einen Anspruch erworben. Wenn bei der Berechnung Nachkommastellen entstehen, was sehr wahrscheinlich der Fall sein wird, wird ab 0,5 auf einen ganzen Tag aufgerundet. Bei weniger als 0,5 darf aber nicht im Gegenzug abgerundet werden, sondern dieser Anspruch muss dann in Stunden und Minuten gewährt werden.
Wenn du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses diesen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, dann darfst du zudem die Auszahlung verlangen. Aber eben nur, wenn der Arbeitgeber dir nicht stattdessen doch noch freigibt, denn das wäre immer Prio 1 bei Urlaub!
Ab einem vollen Monat Beschäftigungsverhältnis gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr (bei 5 Tageswoche) auch für dich.
Das heißt rechnerisch bei 6 Wochen würden dir 2,5 Tage zustehen
6 Wochen ergeben aber keine vollen 2 Monate. Angebrochene Monate bleiben unberuecksichtigt. Somit ergibt sich bei einer 5 Tage Woche ein Anspruch auf 1,67 Tage, die auf 2 aufzurunden sind.
Danke für deine Antwort. Stehen mir die 2,5 Tage auch zu wenn ich von den 6 Wochen 4x 30std und 2x40std gearbeitet habe?