Habe ich einen Urlaubsanspruch?

2 Antworten

Urlaubsanspruch entsteht in Höhe von 1/12 für jeden vollen (!) Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das wird NICHT auf einzelne Wochen runtergerechnet. Nur dann, wenn du einen kompletten Monat gearbeitet hast, hast du danach (!) Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs erworben. Bei 6 Wochen kann das also nur 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs sein.

Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich dabei auf 20 Tage pro Jahr - bei einer 5-Tage-Woche! Die Wochenstunden sind unerheblich bei der Berechnung, es kommt einzig auf die Anzahl der ArbeitsTAGE pro Woche an. Bei einer 4-Tage-Woche sind es somit 16 Tage pro Jahr, bei 3 Arbeitstagen pro Woche 12 Tage und so weiter.

Aber ja, auf dieses Zwölftel hast du einen Anspruch erworben. Wenn bei der Berechnung Nachkommastellen entstehen, was sehr wahrscheinlich der Fall sein wird, wird ab 0,5 auf einen ganzen Tag aufgerundet. Bei weniger als 0,5 darf aber nicht im Gegenzug abgerundet werden, sondern dieser Anspruch muss dann in Stunden und Minuten gewährt werden.

Wenn du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses diesen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, dann darfst du zudem die Auszahlung verlangen. Aber eben nur, wenn der Arbeitgeber dir nicht stattdessen doch noch freigibt, denn das wäre immer Prio 1 bei Urlaub!

Ab einem vollen Monat Beschäftigungsverhältnis gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr (bei 5 Tageswoche) auch für dich.

Das heißt rechnerisch bei 6 Wochen würden dir 2,5 Tage zustehen


DerCaveman  21.09.2024, 01:37

6 Wochen ergeben aber keine vollen 2 Monate. Angebrochene Monate bleiben unberuecksichtigt. Somit ergibt sich bei einer 5 Tage Woche ein Anspruch auf 1,67 Tage, die auf 2 aufzurunden sind.

Tom38wkw 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 21:20

Danke für deine Antwort. Stehen mir die 2,5 Tage auch zu wenn ich von den 6 Wochen 4x 30std und 2x40std gearbeitet habe?