Habe ich eine Straftat begangen?
Hallo
ich beziehe seid längerem Bürgergeld und bin seid dem 1. August umgezogen in eine Mutter Kind Einrichtung in einer komplett anderen Stadt. ich habe demnach keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, da ich vom jugendamt jetzt Geld bekomme .
ich habe das dem Jobcenter aber bis jetzt das nicht mitgeteilt das ich umgezogen bin und habe demnach auch für diesen Monat meine vollen Leistungen bekommen ,Obwohl ich nicht mehr dort lebe. Ich habe es echt verpeilt den Jobcenter bescheid zu sagen da ich echt viel stress hatte umzug und mein kind bald kommt .
habe ich eine Straftat begangen wenn ich Jetzt noch bescheid gebe?
1 Antwort
Wenn Du Dich meldest und Rückzahlung anbietest, ist es keine Straftat. Weil Du keine Bereicherungsabsicht hast und den Irrtum aus dem das Amt weiterzahlst nicht Fortbestehen lässt.
Ab dem Zeitpunkt wo Du diese Frage hier stellst, und entscheidest es nicht zu melden, sondern Dich entschließt das Geld zu behalten wird es ein Sozialbetrug und ist strafbar!
Ich habe das Geld Aber schon ausgegeben weil ich es benötigt habe