Habe ich eine Straftat begangen?

1 Antwort

Wenn Du Dich meldest und Rückzahlung anbietest, ist es keine Straftat. Weil Du keine Bereicherungsabsicht hast und den Irrtum aus dem das Amt weiterzahlst nicht Fortbestehen lässt.

Ab dem Zeitpunkt wo Du diese Frage hier stellst, und entscheidest es nicht zu melden, sondern Dich entschließt das Geld zu behalten wird es ein Sozialbetrug und ist strafbar!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sousasousa 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 11:34

Ich habe das Geld Aber schon ausgegeben weil ich es benötigt habe