Habe ich den Sachverhalt richtig verstanden bzw. gelöst?

1 Antwort

Wenn die Menge erheblich von der Ausschreibung abweicht, darf laut VOB auch ein neuer Einheitspreis vereinbart werden.

Das ist zwar richtig, aber meines Erachtens will die Aufgabenstellung mit der Frage "Welche Gefahr besteht..." auf einen anderen Punkt hinaus.

In dem EP stecken ja auch Anteile der Baustellengemeinkosten, die sich nicht verändern, auch wenn ein geringeres Volumen ausgeführt wird. Dadurch besteht für den AN die Gefahr, dass eben diese Gemeinkosten nicht mehr gedeckt sind und er dadurch im Endergebnis Verlust macht.