Hallo,
Ich habe vor 8 monaten bei einem Händler ein Gebrauchtwagen gekauft. Bevor ich den Wagen gekauft habe, hat der Händler den Katalysator und die Auspuffanlange komplett erneuert. Es waren alles neuteile.
3 Wochen nachdem Kauf ist die motorkontrollleuchte angegangen, mit dem Fehler des Katalysator. Nach kurzer Absprache mit dem Händler wurde der Fehler gelöscht und kam auch nicht wieder. Nach 5 Monaten ist wieder dann die MKL angegangen aber von sich aus wieder ausgegangen.
Vor paar Tagen, also insgesamt 8 Monate nachdem Kauf, ist die MKL wieder aufgetaucht. Wieder mit dem gleichen Fehler: P0420, Katalysator schwellenwert unter Grenzwert.
Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert, er meinte er könne nix machen, da 6 Monate Gewährleistungbeweislast verstrichen ist.
Dies ist jedoch auch nach 6 Monate ein Gewährleistungsfall, oder nicht? Auch wenn ich im Beweislast bin, kann es doch beweisen, da er kurz vorm Kauf den Katalysator gewechselt hat? Bin seitdem 20.000 Kilometer gefahren..