Gültigkeit formlose Bestätigung eines Sonderpreises?

4 Antworten

Nun haben wir einen Kunden, der mit einem Zettel von 2013 ankam, auf dem von einer Kollegin bestätigt wurde, dass er pro 100 kg Äpfel einen gewissen Betrag mehr ausbezahlt bekommt.

Da hat dann jemand nicht richtig nachgedacht und hat keine zeitliche Befristung eingebaut. Dann stellt ihr ihm jetzt halt einen Zettel aus, auf welchem steht, dass ihr die Vereinbarung nicht verlängert und dass er ab sofort den Standardpreis gezahlt bekommt. Mit freundlichen Grüßen, fertig.

Da sehe ich überhaupt kein Problem.

Da steht ja vermutlich nicht "auf Lebenszeit", oder? Das wäre ja ein Ding, wenn ich solche Vereinbarungen nicht einseitig kündigen könnte.

Ihr müsst natürlich damit rechnen, dass er dann gar keine Äpfel mehr bringt. Das muss euch klar sein. Seid ihr sehr von ihm abhängig?


Engel1995 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:49

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja, die Kollegen in der Abteilung bringen leider immer mal wieder so Aktionen, bei denen man sich nur an den Kopf fassen kann...

"Auf Lebenszeit" oder Vergleichbares steht da Gott sei Dank nicht.

Dass er dann evtl. keine Äpfel mehr bringt, ist uns bewusst, können wir aber gut verschmerzen.

DaKaBo  25.09.2024, 21:53
@Engel1995

Dann wäre die Sache für mich klar.

Auch vor dem Hintergrund, dass die vereinbarte Verpflichtung nur einseitig besteht: Er verpflichtet sich zu gar nichts, aber ihr sollt an den höheren Preis gebunden sein. Das würde ich sofort blockieren.

Müssen wir ihm nach inzwischen 11 Jahren wirklich immer noch den höheren Preis bezahlen?

Solange kein entsprechender Vertrag besteht, meiner Meinung nach Nein.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Kurz gefasst müsste zunächst ein Vertrag vorliegen, der eine Abnahme zu einem Preis für alle Jahre garantiert. Dies ist nicht erkennbar. Scheinbar wird je nach Gebot auch anderweitig angeliefert.

Grundsätzlich ist fraglich ob hier ggfs Handelsrecht gelten könnte.

Selbst für den Fall des Vorliegen eines (Dauer) Vertrages kann dieser (einseitig) aufgekündigt werden, Fristen wären nach § 89 HGB zu bestimmen. Wenn die Konditionen nicht mehr zumutbar sind ist auch ein lösen ohne Frist möglich (u.a. § 314 BGB). Auch wenn noch der Vertrag eine aktuell gültige Laufzeit hätte, bei Verträgen mit einer Zeitbindung.

Gewohnheitsrecht gibt es nicht und insofern ist bei Ernteverkäufen nach genereller Verkehrsanschauung eher eine Vergütung nach den jeweiligen Saisonverläufen zu bestimmen.

Gültigkeit formlose Bestätigung eines Sonderpreises?

Folglich kann diese direkt formvollendet vernichtet werden, da eine Gültigkeit mehr als ein Jahrzehnt später mehr als unwahrscheinlich ist. Zudem setzt die Vereinbarung auch eine Gegenseitigkeit voraus. Diese wurde spätestens durch die Nichtanlieferung unterbrochen, da offensichtlich eine höher vergütete Verwertungsmöglichkeit gefunden wurde.

Man muss nicht über jeden Stock springen der hingehalten wird...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Einfach den Sonderpreis aufkündigen.

Oder mal dir AGB anpassen, das dort drin steht, das sämtliche "Sonderpreise" nur eine Saison gelten oder max. 3 Jahre, wie man eben will!

Jedenfalls ist das kündbar!