Gleitzone verzichten - Arbeitsvertrag?

1 Antwort

Auf die Gleitzone kann nicht mehr verzichtet werden, wenn diese zutrifft muss entsprechend abgerechnet werden. Spätestens bei den tournusmäßigen und lückenlosen Sozialversicherungsprüfungen kommt es auf und es sind dann nicht unerhebliche Beträge die der Arbeitgeber nachzahlen muss zuzüglich Zinsen.

Bei der Gleitzone wird die ursprünglich hälftige Teilung der Sozialversicherungsbeiträge zulasten des Arbeitgebers verschoben, indem ein niedrigeres Brutto für den AN herangezogen wird. Dadurch erhöht sich der Auszahlungsbetrag, Netto. Dabei verringern sich aber auch die Rentenbeiträge und analog der spätere Anspruch, wobei der hier ohnehin nicht wirklich groß sein dürfte...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

mxpbewe 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 11:15

Soll ich dann dennoch einfach Mal des untere ankreuzen?

GS2000  12.09.2024, 11:29
@mxpbewe

Wenn die Gleitzone zutrifft ja!

Wie bereits mitgeteilt ist KEINERLEI Wahlmöglichkeit seitens des AN seit ungefähr zwei Jahren mehr gegeben und es muss streng nach Beurteilung abgerechnet werden. Diese muss durch den Abrechner zutreffend vorgenommen werden und kann nicht durch die Selektion des AN ersetzt werden.