Glasfaservertrag noch Kündbar?
Hallo,
bei stand am 27.10.2023 ein Telekomvertrieber vor der Tür und hat uns einen Glasfaseranschluss verkauft. Dieser wurde uns leider nur mündlich zum 01.10.2024 fest zugesagt. (Tag des Wechsels zur Telekom)
Heute steht bei der Telekom Online das es bis zum 01.10.2026 fertig sein wird.
Kann ich den Vertrag noch kündigen und zwei Jahre warten? (auch mit dem Risiko das die Kosten dann nicht von der Telekom übernommen werden)
Der Vertrag geht erst am 01.10.2024 online.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Hier erfährst Du alles was Du wissen musst:
- Verbrauchern steht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, also bei Onlineverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag geschlossen wird, also dann, wenn Sie die Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Vertragsschluss findet hier jedoch in vielen Fällen vor Leistungsbeginn statt, sodass die Widerrufsfrist bei der Schaltung des Anschlusses meist abgelaufen ist. Das bedeutet, Sie müssten sich schnell entscheiden, falls Sie widerrufen möchten.
- Verbraucher dürfen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Da viele Verbraucher schon während der Bauphase einen Vertrag abschließen, beginnt der Vertrag oft schon Monate, bevor das Internet bereitgestellt werden kann.Gut zu wissen: Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf.
geh zur Verbraucherzentrale denn für Haustürgeschäfte gelten andere Richtlinien
FKKoldie46
Hallo Oldie091046,
hast du da irgendwas zu wo ich mich drauf berufen kann?
Damit wenn ich bei der Verbraucherzentrale anfrage etwas habe um das ganze vielleicht zu beschleunigen.
Versuchen kann man es auf jeden Fall. Wenn das abgelehnt wird seitens der Telekom, müsste man sich dann genauer damit auseinander setzen, ob zu Recht.