Glasfaservertrag noch Kündbar?

3 Antworten

Hier erfährst Du alles was Du wissen musst:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/glasfaseranschluss-das-muessen-sie-zu-ablaeufen-und-vertraegen-wissen-84389

  1. Verbrauchern steht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, also bei Onlineverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag geschlossen wird, also dann, wenn Sie die Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Vertragsschluss findet hier jedoch in vielen Fällen vor Leistungsbeginn statt, sodass die Widerrufsfrist bei der Schaltung des Anschlusses meist abgelaufen ist. Das bedeutet, Sie müssten sich schnell entscheiden, falls Sie widerrufen möchten.
  2. Verbraucher dürfen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Da viele Verbraucher schon während der Bauphase einen Vertrag abschließen, beginnt der Vertrag oft schon Monate, bevor das Internet bereitgestellt werden kann.Gut zu wissen: Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf.

geh zur Verbraucherzentrale denn für Haustürgeschäfte gelten andere Richtlinien

FKKoldie46

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Welpinus07 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 15:10

Hallo Oldie091046,

hast du da irgendwas zu wo ich mich drauf berufen kann?

Damit wenn ich bei der Verbraucherzentrale anfrage etwas habe um das ganze vielleicht zu beschleunigen.

Versuchen kann man es auf jeden Fall. Wenn das abgelehnt wird seitens der Telekom, müsste man sich dann genauer damit auseinander setzen, ob zu Recht.