Mein Nachbar öffnet meine Pakete um zu schauen was ich mir bestelle. Greift hier der Paragraph §202 StGB oder gilt dieser nur für Schriftstücke/Briefe?
Hallo, mein Nachbar nimmt öfters mal Pakete von mir an, weil ich frühs, wo die Post kommt, auf Arbeit bin. Leider hat er die Angewohnheit meine Pakete ( nicht meine Briefe! ) zu öffnen.
Jetzt wollte ich mich mal informieren, welcher Paragraph hier nun greifen würde. Weil soweit ich lesen kann, gilt $202 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html nur für Schriftstücke.
und §206 blicke ich nicht so ganz..
Kann mir das mal einer genau erläutern?
Ich danke euch im Vorraus :)