Gibt es extra Regeln für ein Tandem?

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Ein Tandem ist ein Fahrrad gemäß § 63a StVO.

Dort ist sogar von Personen die Rede.

Es gibt hierfür keine anderweitigen Regelungen. Die Fahrer müssen in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
ich habe gehört das es extra regeln für Tandems gibt

Davon habe ich noch nicht gehört. Welche sollen das sein?

Ein Tandem ist letztlich auch nur ein Fahrrad und daher gelten dieselben Regeln.

Wenn beide in die Pedale treten, sind auch beide Fahrzeugführer, also gelten dann auch für beide z.B. die Promillegrenzen.
Bei Verstößen, die durch Lenkbewegungen verursacht werden, dürfte aber wohl nur der Vordermann dran sein.
Bei Verstößen, die durch Bremsen oder Nichtbremsen (z.B. Rotlichtfahrt) verurscht werden, dürfte es drauf ankommen, ob der Hintermann überhaupt eine Bremsmöglichkeit hat. Außerdem muss man wohl die schlechtere Sichht berücksichtigen.
Beim Abbiegen sollte es reichen, wenn nur einer Handzeichen gibt.