Gibt es eine Möglichkeit, selbstständig zu sein und dennoch Kindergeld und Halbwaisenrente weiter zu beziehen?

3 Antworten

Die Halbwaisenrente endet mit dem 18. Lebensjahr. Während einer Ausbildung kann man sie bis zum 27. Lebensjahr beziehen. Das bedeutet, er kann die HW-Rente erneut beantragen, wenn das Studium beginnt und er eine Studienbescheinigung vorlegt.

Das funktioniert aber nur, wenn das Studium zeitlich die Selbständigkeit überwiegt bzw. wenn er sein Gewerbe aufgibt.

Während der Selbständigkeit bekommt er weder Kindergeld noch Halbwaisenrente.


siola55  20.09.2024, 09:35

...wobei es weder beim Kindergeld noch bei der Halbwaisenrente Einkommensgrenzen gibt für den Kindergeld- u. Waisenrentenanspruch!

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich, solange sich das Kind in Ausbildung befindet oder zumindest ausbildungssuchend ist.

Nebentätigkeiten sind möglich bzw. gibt es Karenzzeiten für von einer Ausbildung abweichendenden Tätigkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn man mehr als teilzeit arbeit, also mehr als 80 Stunden im Monat ist das Kindergeld gestrichen...läuft bei uns nämlich auch grad so...sobald mein Sohn die Ausbildung anfängt können wir es wieder beantragen