Gibt es eine Möglichkeit, selbstständig zu sein und dennoch Kindergeld und Halbwaisenrente weiter zu beziehen?
Mein bester Kumpel ist 18 und hat dieses Jahr sein Abitur gemacht. Sein Studium fängt er erst nächstes Jahr an und bis dahin möchte er die Zeit gerne mit einem Job füllen.
Er bezieht Kindergeld und Halbwaisenrente und wohnt alleine in seinem geerbten Haus. Nun ist es ja so, dass man den Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente ja nur hat, wenn man nach 18 noch eine Ausbildung, ein FSJ, ein Studium oder ein Praktikum macht. Wenn er bei uns anfängt, müsste er ein Gewerbe anmelden und ist selbstständig. Kriegt man das dennoch irgendwie geregelt, dass er weiter Kindergeld und seine Rente beziehen kann? Wie gesagt: das (Erst-)Studium beginnt nächstes Jahr.
LG
3 Antworten
Die Halbwaisenrente endet mit dem 18. Lebensjahr. Während einer Ausbildung kann man sie bis zum 27. Lebensjahr beziehen. Das bedeutet, er kann die HW-Rente erneut beantragen, wenn das Studium beginnt und er eine Studienbescheinigung vorlegt.
Das funktioniert aber nur, wenn das Studium zeitlich die Selbständigkeit überwiegt bzw. wenn er sein Gewerbe aufgibt.
Während der Selbständigkeit bekommt er weder Kindergeld noch Halbwaisenrente.
...wobei es weder beim Kindergeld noch bei der Halbwaisenrente Einkommensgrenzen gibt für den Kindergeld- u. Waisenrentenanspruch!
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich, solange sich das Kind in Ausbildung befindet oder zumindest ausbildungssuchend ist.
Nebentätigkeiten sind möglich bzw. gibt es Karenzzeiten für von einer Ausbildung abweichendenden Tätigkeiten.
Wenn man mehr als teilzeit arbeit, also mehr als 80 Stunden im Monat ist das Kindergeld gestrichen...läuft bei uns nämlich auch grad so...sobald mein Sohn die Ausbildung anfängt können wir es wieder beantragen