GEZ kriminelle Machenschaften, was tun?

2 Antworten

Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Ich vermute, du meinst den Beitragsservice. Dieser kann innerhalb einer Adresse - also z. B. A-Stadt, B-Straße Nr. 2 - nicht nach Wohnungen unterscheiden. D. h. es gibt innerhalb der Adresse keine Wohnung A, B, und C oder 1. Stock links und ähnliches. Wenn deine Frau also unter der bestehenden Adresse beim Beitragsservice gemeldet ist, dann ist das die Wohnung, unter der sie gemeldet war. Hier ist die Frage, seit wann sie dort gemeldet ist und wie es zu der Anmeldung kam?

Die Frage, die ich dir im Moment auch nicht klar beantworten kann, weil da Angaben von dir fehlen, ist, warum ihr offensichtlich eine 2. Anmeldung unter dieser Adresse habt. Könnte es sein, dass du dich unabhängig von deiner Frau auch beim Beitragsservice für die Anschrift angemeldet hast? Trägt deine Frau einen anderen Nachnamen? Dann wärt ihr womöglich selbst schuld an dem Problem. Außerdem ist mir unklar, warum die Forderungen gegen deine Frau erst jetzt - offensichtlich nach langer Zeit - erhoben werden, denn unter der Adresse habt ihr ja die ganze Zeit gewohnt, so dass deine Frau erreichbar war.

Jedenfalls kann der Beitragssservice keine Forderungen mehr stellen für Zeiten, die verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem jeweiligen Jahresende, so dass Forderungen für die Zeit vor dem 1.1.2021 verjährt wären. Anderes gilt nur, wenn die Forderungen durch Feststellungsbescheid bereits festgesetzt worden sind und du nicht mehr Widerspruch erheben kannst.

Schließlich solltest du nicht von einer "kriminellen Vereinigung" sprechen. Der Beitragsservice setzt nur geltendes Recht um und verhält sich, das ist durch 1000de Gerichtsurteile bestätigt, in der Regel rechtmäßig, was natürlich nicht ausschließt, dass in deinem Fall tatsächlich ein Fehler vorliegt. Mit solchen Vorwürfen erreicht man allerdings regelmäßig eher nicht sein Ziel. Vielmehr sollte man versuchen, sachlich und höflich zu bleiben. Du könntest also z. B. versuchen, an die Geschäftsführung des Beitragsservice zu schreiben und um Niederschlagung der Forderungen aus Härtegründen bitten. Du könntest ebenso an den Intendanten der für dich zuständigen Landesrundfunkanstalt mit der gleichen Bitte schreiben. In beiden Varianten den Sachverhalt klar und deutlich schildern und darauf hinweisen, dass die doppelte Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein und dieselbe Wohnung - denn ihr habt ja wohl nur eine - rechtswidrig ist.

Wenn das alles nicht hilft und euch tatsächlich Unrecht geschieht, kannst du tatsächlich die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt kontaktieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die GEZ gibt es seit Ende 2012 nicht mehr. Die können überhaupt nichts verlangen.


mohri1988le 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 08:05

Danke für die wirklich hilfreiche Antwort. Das hat meinen Tag bereichert

DasOrakel  05.09.2024, 08:09
@mohri1988le

Falsch ist sie aber nicht.

Die vormalige GEZ heißt seit Jahren "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".