Gewinnbeteiligung an GmbH ohne Haftungsrisiko?

Isuzu189  23.09.2024, 16:08

Bei einer GmbH wird doch sowieso nicht mit Privatvermögen gehaftet, oder verstehe ich die Frage gerade nicht richtig?

Partizanka 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 16:39

Eigentlich ja, aber es soll sich auch nichts durch die Hintertür einschleichen können.

2 Antworten

Hallo Partizanka,

Du könntest entweder einen "normalen Vertrag" erstellen, dass der Freelancer z.B. eine Verkaufsprovision bekommt für alles was er erreicht. Das wäre recht einfach zu machen, aber keine echte Gewinnbeteiligung. Er bekommt dann für jeden Verkauf etwas als Provision, sozusagen als Zusatzgehalt.

Das reduziert den Gewinn Deines Unternehmen, was ein Vorteil oder Nachteil sein kann.

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Du könntest alternativ per Gesellschaftsbeschluss "virtuelle Unternehmensanteile" beschließen und diese "per Vertrag" an den Freelancer übertragen.

Wenn dann das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet und sich per Gesellschaftsbeschluss entscheidet, die Gewinne auszuschütten, dann erhält er Anteilig seinen Gewinn des Gesamtunternehmen. Auch beim Verkauf von Anteilen des Unternehmens an Dritte, würde er hierbei beteiligt.

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Der erste Vorschlag ist besser wenn es einfach sein soll und ihr nicht vorhabt mit der GmbH groß zu skalieren.

Der zweite Vorschlag ist besser wenn es ein wachstumsorientiertes Startup ist, dass ggf. von Investoren eine Finanzierung anstrebt.

wie jetzt. Ein freier Mitarbeiter haftet nicht für eine GmbH die er als Kunde hat. Eine Gewinnbeteidigung gibt es auch nicht direkt, wenn muss man das mit Provisionen Vertraglich regeln.