Gewerbe nie wirklich benutzt, jetzt trotzdem Steuererklärung?

2 Antworten

Nun stellt sich für mich die Frage, inwiefern ich die Steuererklärung abgeben muss

Insofern, dass du eben die Steuererklärungen für einen Gewerbetreibenden abgeben musst:

  • Einkommensteuererklärung mit Anlage G
  • Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
  • Umsatzsteuererklärung
und welche Angaben ich machen soll, da ich das Gewerbe faktisch nicht genutzt habe.

Dann trägst du bei den Einnahmen und Ausgaben entsprechen 0 € ein, wenn das nun einmal den Tatsachen entspricht.

Wenn du das Gewerbe nicht mehr betreiben wirst in Zukunft, solltest du es auch ordnungsgemäß abmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Es ist egal ob du es genutzt hast oder nicht. Du hast es angemeldet und damit kommt auch die Pflicht zur zur Steuererklärung.

Du wirst auch für 2024 eine machen müssen daher würde ich empfehlen das Gewerbe abzumelden.