Gewerbe neben Ausbildung?

2 Antworten

Moin, das ist grundsätzlich kein Problem.

Du willst ein Gewerbe nach GewA1 anmelden als Nebentätigkeit. Wirst dann auch bis 20.000€ p.a. Umsatzsteuerbefreit werden.

Wichtig: Dein Arbeitgeber muss das genehmigen. Du musst dir also vor der Gewerbeanmeldung eine schriftliche Erlaubnis einholen.

Deine Beschreibung ist leider nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Ich mache derzeit eine Ausbildung zum Karosseriebauer (1. Lehrjahr)
Bei dieser Ausbildung, hat man im ersten Jahr nur einen Vorvertrag, zwischen der Schule und dem Azubi, der Betrieb dient nur als Praktikumsstelle.

Das ein Ausbildungsplatz keine Praktikumsstelle sein kann, dürfte klar sein - oder?

Auch die Sache mit dem Vorvertrag zwischen Schule und dem Auszubildenden haut nicht hin.

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Azubi und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen.

Du möchtest wissen:

 Kann mir hier jemand sagen, ob es möglich ist, trotz meinem besonderen Vertrag ein Gewerbe anzumelden? 

Zunächst müsst du vielleicht einmal sagen, um welchen besonderen Vertrag es sich dabei handelt.

Du kannst nicht gleichzeitig im 1. Lehrjahr und in einem Praktikum sein.

Sieh dir bitte mal an, wie eine Ausbildung zum Karosseriebauer aufgebaut ist. Vielleicht hast du dich nur falsch ausgedrückt.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Berufsbild

https://www.ausbildung.de/berufe/karosserie-und-fahrzeugbaumechaniker/

Du schreibst:

 Ich würde ein Gewerbe parallel zu meiner Ausbildung anmelden.

Und an welche Art Gewerbe hast du dabei gedacht?

Du schreibst:

Wenn ich eine Ausbildung mit dualem Vertrag habe, finde ich viele Artikel im Infernet. 

Welche Artikel findest du im Internet und was haben die mit deiner Berufsausbildung und einer Gewerbeanmeldung zu tun?