Gewerbe anmelden aber kein Verdienst?
Servus, muss ich in Hamburg ein Gewerbe anmelden, wenn ich als Bastler kostenlose Hilfe anbiete?!
Die einzige Bezahlung die ich nehme sind gebrauchsgegenstände. Ich verdiene ja kein Geld damit, ich repariere kostenlos Sachen. Muss ich das trotzdem anmelden wegen Tätigkeit!?
3 Antworten
Ein Gewerbe, das anzumelden ist, liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Selbstständigkeit (wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeführt wird)
Nachhaltigkeit (wenn die Tätigkeit wiederholt ausgeübt wird und nicht nur einmal. Es gibt aber auch Einzelfälle, wo auch das einmalige Ausführen der Tätigkeit nachhaltig sein kann, und zwar dann wenn erkennbar ist, dass du das wiederholen möchtest - Das muss man aber im Einzelfall immer sehen).
Gewinnerzielungsabsicht (Du möchtest etwas teurer verkaufen als du es eingekauft hast)
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Du bietest die Tätigkeit am Markt für Dritte an und verlangst dafür Geld)
Grds. sind die Gebrauchsgegenstände dein "Einnahmen". Aber wenn es an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt, ist das kein anmeldepflichtiges Gewerbe. Es hängt also stark davon ab, was der Wert dieser Gebrauchsgegenstände jeweils ist.
Ohne Gewinnerzielungsabsicht ist das kein Gewerbe.
nein, denn Du hast nicht vor, einen Gewinn zu erwirtschaften