Getragene Socken anbieten?

4 Antworten

Hallo, also wenn du privat hier und da ein paar getragene Socken oder Sonst was verkaufen möchtest, brauchst du dafür keine Lizenz oder Gewerbeschein. Den benötigst du erst wenn du das im großen Stil machen möchtest, also gewerblich.

Also Kleinanzeigen mag solche Angebote leider nicht und löscht die in der Regel recht schnell. Wo du es versuchen könntest wäre bei markt.de! Die haben eine richtige Erotikabteilung mit der Kategorie "Getragene Wäsche", dort findest du dann auch Socken, Unterwäsche oder was du sonst so anbieten möchtest.

Ich würde es also da versuchen. Anmeldung ist kostenlos und recht schnell gemacht.

Dir viel Erfolg, Grüße


TheDiamondDude  23.09.2024, 07:57

Das ist schonmal falsch. Sobald eine Gewinn Absicht vorliegt braucht man einen Gewerbe Schein.

mikedresden  23.09.2024, 08:19
@TheDiamondDude

wenn ich hier und da privat Sachen von mir aus meinem persönlichen Besitz auf Kleinanzeigen oder markt.de verkaufe steht mir das frei - und natürlich brauche ich da keine Scheine oder Erlaubnis. In Ihrer Anzeige steht nix von Gewerblich, sondern nur wo man so etwas verkaufen kann.

Mungukun  23.09.2024, 08:29
@mikedresden
In Ihrer Anzeige steht nix von Gewerblich, sondern nur wo man so etwas verkaufen kann.

In ihrer Frage steht aber eindeutig Fetisch. Das ist die Kategorie in der sie eröffnet worden ist. Auch in den Tags findest du 3x das Wort Fetisch.

Wenn sie wie hier Socken kauft, um diese zu tragen und dann mit Gewinn an Fetischisten zu verkaufen, dann ist das ein Gewerbe ohne wenn und aber.

Mungukun  23.09.2024, 08:23
Hallo, also wenn du privat hier und da ein paar getragene Socken oder Sonst was verkaufen möchtest, brauchst du dafür keine Lizenz oder Gewerbeschein. Den benötigst du erst wenn du das im großen Stil machen möchtest, also gewerblich.

Blödsinn.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nirgendwo steht irgendwas von großen Stil im Gesetz. Die Gewerbeanmeldung hat ab dem ersten Tätigwerden zu erfolgen. Da gibt es weder Freibeträge noch Freigrenzen.

mikedresden  23.09.2024, 08:30
@Mungukun

Dann erklär doch Kleinanzeigen zur illegalen Plattform - selten so einen Blödsinn gelesen. Privatverkäufe mit Sachen aus dem persönlichen Besitz benötigen keinen Schein. Solange es nicht den Anschein hat das ein gewerbliches Interesse vorliegt. Heißt: Es also nicht planmäßig oder dauerhaft im Angebot ist. Steuerfrei bis denke aktuell 1000€ / pro Jahr.

Mungukun  23.09.2024, 08:35
@mikedresden
Dann erklär doch Kleinanzeigen zur illegalen Plattform - selten so einen Blödsinn gelesen.

Kleinanzeigen ist nicht per se illegal.

Privatverkäufe mit Sachen aus dem persönlichen Besitz benötigen keinen Schein.

Wenn man Dinge aus dem Privatbesitz ohne Gewinnerzielungsabsicht verkauft, ist das auch nicht gewerblich.

Wenn man Dinge kauft, um diese mit Gewinn weiter zu verkaufen, dann ist das ein ganz normales Gewerbe wie jeder andere Händler auch. Die kaufen auch Dinge ein, um diese teurer weiter zu verkaufen.

Hier geht es nicht darum alte Dinge zu verkaufen für weniger als diese damals wert waren, sondern darum Socken zu kaufen, diese zu tragen und anschließend mit Gewinn weiter zu verkaufen an Fetischisten.

Und jetzt zitiere ich mich selbst

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Heißt im Umkehrschluss: Ohne Gewinnerzielungsabsicht (wie beim Verkauf alter Dinge für weniger als den ursprünglichen Einkaufspreis) kein Gewerbe.

Der gewinnbringende Weiterverkauf ist dagegen ein Gewerbe.

Seltsamer Fetisch 😅 Höschen laufen dich besser oder?


Nlce1  23.09.2024, 09:01

😅😂

Krennach939  23.09.2024, 08:10

Ja. Mach auf getragene Höschen.

kleinanzeigen

Du brauchst für solche Kleinigkeiten kein Gewerbe anmelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mungukun  23.09.2024, 08:25
Du brauchst für solche Kleinigkeiten kein Gewerbe anmelden.

Blödsinn.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nirgendwo steht irgendwas von großen Stil im Gesetz. Die Gewerbeanmeldung hat ab dem ersten Tätigwerden zu erfolgen. Da gibt es weder Freibeträge noch Freigrenzen.

Wenn sie wie hier Socken kauft, um diese zu tragen und dann mit Gewinn an Fetischisten zu verkaufen, dann ist das ein Gewerbe ohne wenn und aber.

Krennach939  23.09.2024, 17:43
@Mungukun

So ein Blödsinn.Wo ist hier die Nachhaltigkeit? Es liegt auch keine Selbstständigkeit vor. Davon kann niemand leben. Gewinnerziehlung liegt auch nicht vor. Ich muss ja die Höschen kaufen und tragen. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch nicht vor. Was ist wenn ein Kind das alte nicht mehr gebrauchte Spielzeug verkauft?

Mungukun  23.09.2024, 18:12
@Krennach939
So ein Blödsinn.

Das ist kein Blödsinn. Du beweist nur gerade, dass du offenbar keine Ahnung vom Steuerrecht hast, anders als ich, der ein Diplom-Studium im Bereicht Steuern abgeschlossen hat und im Finanzamt arbeitet.

Wo ist hier die Nachhaltigkeit?

Schauen wir doch einmal, wann Nachhaltigkeit erfüllt ist. Schauen wir dazu in H 15.2 EStH:

Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist.

Woran erkennst du, dass es hier nur einen einzigen Verkauf geben soll? Sobald ein zweiter gleichartiger Verkauf stattfindet, haben wir eine Wiederholung und somit ist die Nachhaltigkeit zu bejahen. Nachhaltigkeit bedeutet im Prinzip nichts anderes als "nicht einmalig".

Es liegt auch keine Selbstständigkeit vor. Davon kann niemand leben.

Die Definition von Selbstständigkeit ist nicht "man muss davon leben können".

Schauen wir wieder einmal, was die Rechtslage hergibt. In dem Fall H 15.1 EStH:

Voraussetzung für die Annahme eines Gewerbebetriebes ist die Selbständigkeit der Tätigkeit, d.h., die Tätigkeit muss auf eigene Rechnung (Unternehmerrisiko) und auf eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative) ausgeübt werden (BFH vom 27.09.1988 – BStBl II 1989 S. 414).

Die Tätigkeit erfolgt auf eigene Rechnung. Sie kauft die Socken selbst ein, trägt sie und verkauft sie auch für einen Preis, den die selbst bestimmt. Es erfolgt auch auf eigene Initiative, also nicht auf Weisung eines Arbeitgebers. Für den Verkauf von Socken gibt es weder einen Urlaubsanspruch noch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, was ein Angestellter, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG erzielt, hat.

Die Selbstständigkeit ist also klar gegeben.

Was ist wenn ein Kind das alte nicht mehr gebrauchte Spielzeug verkauft?

Dann verkauft das Kind dieses ohne Gewinnerzielungsabsicht. Daher haben wir dann mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Gewerbe, denn das alte Spielzeug wird für weniger verkauft als es im Einkauf gekostet hat.

Der Verkauft von getragener Unterwäsche an Fetischisten erfolgt aber für mehr Geld. Hier besteht von Anfang an die Absicht, die Socken bzw. Unterwäsche einzukaufen und diese anschließend teurer (also mit Gewinn) weiter zu verkaufen.

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch nicht vor

Auch hier sagt wieder das EStH etwas anderes.

Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn ein Stpfl. mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs‑ oder Güteraustausch teilnimmt.

Gewinnerzielungsabsicht haben wir schon im vorherigen Schritt positiv bestätigt. Es erfolgt auch ein Güteraustausch (getragene Wäsche wird getauscht gegen Geld). Also ist abschließend auch die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zu bejahen.

Wenn man nun korrekt subsumiert hat, sind alle Punkte des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG erfüllt und es liegt klar ein Gewerbebetrieb vor.

Ansonsten hätte ich gerne Belege aus den Vorschriften des Steuerrechts, warum einer der Punkte hier nicht erfüllt sein soll statt nur der unbelegten Behauptungen "Nachhaltigkeit ist nicht erfüllt".