Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer S-Kurve?

4 Antworten

Nach deiner Beschreibung würde ich annehemen, dass die 30 km/h nur für die Doppelkurve gelten, nicht für die Kurve dahinter.

Die VwV-StVO besagt zu Zeichen 105:

Mehr als zwei gefährliche Kurven im Sinne der Nummer I sind durch ein Doppelkurvenzeichen mit einem Zusatzzeichen, das die Länge der kurvenreichen Strecke angibt, anzukündigen. Vor den einzelnen Kurven ist dann nicht mehr zu warnen.

In deinem Fall fehlt das Zusatzzeichen, also wird die Behörde mit dem Gefahrzeichen "Doppelkurve" tatsächlich nur die ersten zwei Kurven gemeint haben.

Gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 55 StVO endet die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Ende der im Gefahrzeichen dargestellten Gefahr. Das ist in diesem Fall das Ende der Doppelkurve (also mangels Längen-Zusatzzeichens nicht erst das Ende der dritten Kurve).

Dass aus der anderen Richtung das 30-Schild nicht schon bei der ersten Kurve, sondern erst bei der Doppelkurve steht, ist für dich zwar nicht direkt relevant, unterstreicht aber, dass die Behörde wohl nur die Doppelkurve in der Geschwindigkeit beschränken wollte.

Das Schild zeigt nicht nur eine S-Kurve an, sondern allgemein eine kurvige Strecke (mindestens 2 Kurven).

Wenn am Ende der ersten paar Kurven schon die nächsten Kurven ersichtlich sind, ist klar dass die kurvige Strecke noch nicht zu Ende ist. Dementsprechend ist das anlassbezogene Tempolimit auch noch nicht aufgehoben.

Was in der anderen Richtung beschildert ist, kann dir herzlichst egal sein.

Dementsprechend gilt das Tempo 30 weiterhin, bis es entweder explizit aufgehoben wird, oder ein anderes Tempolimit eingeführt wird, oder die Straße endet oder du wirklich so 'ne lange Gerade vor dir hast dass keine weiteren Kurven in Sicht sind und die kurvige Strecke damit eindeutig zu Ende.


ankat812 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 17:02

Also danach käme eine einzelne, etwas schärfere kurve. Aber laut Google Maps erst 150m. Somit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr relevant, aber eine angepasste Geschwindigkeit oder?

RedPanther  22.09.2024, 17:49
@ankat812

Ich schlage vor, du liest meine Antwort mal.

Beispielsweise den Satz:

Wenn am Ende der ersten paar Kurven schon die nächsten Kurven ersichtlich sind, ist klar dass die kurvige Strecke noch nicht zu Ende ist.

Wenn du ein Fahrzeug fährst, gehst du nicht auf Google Maps um nachzumessen wie weit das ist.

Die 150 m sind fast 20 Sekunden, die man sinnlos schleicht. Und auch wenn die Schilder in Gegenrichtung nicht gültig sind, zeigen sie doch die Einschätzung oder Absicht der Beschilderer, dass nur die S-Kurve langsam zu befahren ist.

Bei längeren Abschnitten sind nach meiner Erinnerung auch Zusätze üblich, also 30 km/h, das S-Kurven-Schlid und eine Entferungsangabe, 2 km z.B.

Ich würde nach der S-Kurve jedenfalls wieder schneller fahren.

Geschwindigkeitsbegrenzungen haben pribzipiell nichts mit Kurven zu tun. Die Kurven können zwar die Begründung sein, aber die Beschränkung gilt solange, bis sie durch ein Verkehrszeichen VZ 282 oder andere Tatsachen aufgehoben wird


RedPanther  22.09.2024, 17:59

Nope... Streckenbeschränkungen (also v.a. Tempolimits und Überholverbote), die in Verbindung mit einer bestimmten Gefahr beschildert sind (dreieckiges Gefahren-Warnschild), gelten nur so lange bis diese Gefahr eindeutig vorbei ist.

Aus Anlage 2 StVO, Punkt 55:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.