Geschlafen während Kontrolle?
Also es ist so, dass ich vor einigen Tagen positiv getestet wurde und ich bin die ganze Zeit zuhause geblieben bevor ich den Test eingereicht habe. Meine zwei Schwestern hatten auch Corona und wollten einen Genesen-Schein haben, deswegen haben sie einen Test abgegeben, wir bleiben ja sowieso zuhause.
Auf einmal kommt heute aus dem NICHTS ein Typ vom Gesundheitsamt, es war 11:00 Uhr, nun, wir haben alle geschlafen, 1. da es fastenzeit ist und wir eher länger wach bleiben und 2. ist zB. meine Schwester krank und liegt im Bett aber wir haben halt alle 3 nichts gehört. Meine Mutter hat gearbeitet und kriegt währenddessen einen Anruf, dass er eine Anzeige schicken wird, dies das. Sie meinte, dass die Kinder gerade schlafen und hat das auch begründet und er meinte, dass es zu einer Anzeige kommen wird.
Kann man das wirklich anzeigen, wir waren alle 100% zuhause wir hätten auch keinen Grund rauszugehen und er ist um 11:00 ohne Ankündigung gekommen, wäre es 13:00 würde ich es verstehen.
Danke im Voraus
Und es waren Ferien und ich zB. muss für die Matura lernen also schlafe ich länger und lerne ddann
Noch was, meine Schwester hätte ja den Test nicht abgegeben wenn sie nicht zuhause bleiben würde, wir wussten ja, dass wie positiv sind und haben ihn abgegeben damit wir diesen Genesen Nachweis erhalten
Noch was, es war nicht 11:00 meine Schwester sagt gerade, es war 9:40 wer geht bitte um diese Uhrzeit raus???
3 Antworten
Welchen Sinn hat eine angekündigte Kontrolle?
-> Kaum einen Sinn.
Wie sollte das Gesundheitsamt die Anwesenheit überprüfen, wenn die Klingeln nicht ausreicht? Gibst du ihnen mit deiner Aussage hier die Erlaubnis, das Schloss zu knacken und die Räume zu betreten und überprüfen?
-> Die Strafe ist gerechtfertigt, auch eine weitergehende Überprüfung ala Observation des Objekts ist nicht vertretbar.
Meiner Meinung nach handelt das Gesundheitsamt richtig. Quarantäne ist einzuhalten und anders kann man es nicht kontrollieren mit vertretbarem Aufwand.
Sie hätten noch am Festnetz anrufen können, falls es im Telefonbuch steht. Mit dem Argument würde ich eine gute Strategie sehen für den Anwalt.
die Quarantäne wurde ja eingehalten sonst hätte er viel länger klingeln können
Das kann ja durchaus deine Meinung sein. Es ist trotzdem per Gesetz/Verordnung nicht zulässig.
so ein nichtsgönner ich hoffe dir passiert das gleicje
Legt gegen den Bussgeldbescheid Widersruch ein wenn er kommt. Alleine das auf das Klingeln des Hilfsscherrifs keine Reaktion erfolgte ist kein Beweis dafür das niemand in der Wohnung ist.
Für ein Bußgeld muss er nachweisen, dass ihr die Wohnung verlassen habt, d.h. er muss euch draußen gesehen haben. Es gibt keine Verpflichtung für euch die Tür zu öffnen, wenn ein fremder Mensch davor steht und klingelt. Dieses Bußgeld ist anfechtbar, und ich würde an eurer Stelle Widerspruch einlegen und ihn dementsprechend begründen. Das müsst ihr euch nicht gefallen lassen.
Den Anwalt müssen sie trotzdem erstmal bezahlen. Recht haben und recht bekommen ist zudem auch so eine Sache.
Für einen Widerspruch gegen ein Bußgeld braucht man keinen Anwalt, den schreibt man einfach selbst.
Das Gesundheitsamt muss keine Anwesenheiten überprüfen. Ein Bußgeld ist nur dann gerechtfertigt, wenn nachgewiesen ist, dass gegen die Quarantäne-Anordnung verstoßen wurde. Diesen Nachweis gibt es nicht.