Das Jobcenter hat meine Mietschulden gezahlt, und damit an sich die Räumungsklage bzw. die fristlose Kündigung geheilt. Nun habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen den ich nicht so recht verstehe.
wegen Räumung und Zahlung hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Canstatt durch die Richterin am Amtsgericht am 03.09.2018 beschlossen:
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Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 15.08.2018, Geschäftszeichen: *, wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages einstweilen eingestellt.
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Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung wird zurückgewiesen.
Gründe: Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen.Der geltend gemachte Rechtsbehelf bzw. das geltend gemachte Rechtsmittel ist zulässig und erscheint nicht als völlig aussichtslos, §§ 719, 707, 700, 769 ZPO.
Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung wird zurückgewiesen, weil nicht hinreichend glaubhaft gemacht ist, dass die Säumnis, wegen der das Versäumnisurteil ergangen ist, unverschuldet war, §719 Abs. 1 Satz 2 ZPO
Bedeutet das, ich muss zum Streitwert nochmal 110% oben drauf zahlen, um nicht aus der Whg zu fliegen?
Und muss ich dann noch zur Güteverhandlung am 23.10 da an sich dachte ich alles geklärt ist.