Gemeindewohnung ... Gemeinde vergibt Wohnung nur ...unten lesen?

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Als wohnungssuchend können sich Personen melden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen dauernden Hauptwohnsitz von 3 Jahren (oder früher 10 Jahre lang hatten)

Bist Du denn als Untermieter oder mit Hauptwohnsitz im Haus deines Vaters gemeldet?

oder einen Arbeitsplatz länger als 1 Jahr in dieser Satdt vorweisen können
Da ich über 18 bin aber alle anderen dinge nicht vorweisen kann .. heißt dass das ich in dieser Stadt keine Wohnung bekomme ?

Genauso ist es.

Wenn Du keinen Arbeitsplatz länger als ein Jahr in dieser Stadt vorweisen kannst, kannst Du Dich nicht auf Gemeindewohnungen bewerben.

Doch, klar. Von privaten Vermietern.

Aber eher keine Wohnung, die die Gemeinde vermietet.

Das sind spezielle von der Gemeinde vermietete Wohnungen und DAFÜR haben die ihre Anforderungen. Du kannst natürlich von privaten Anbietern mieten. Ich vermute halt, dass die deutlich kostenintensiver sind.