Wohngeldantrag - Arbeitszimmer unter Werbungskosten anrechenbar?

1 Antwort

Nein, dass kommt in die BWA oder G & V, sonst würde es ja doppelt berücksichtigt werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Laune777 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:53

Ich ermittle als Freiberufler meinen Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung bzw. der Anlage EÜR bei der Steuererklärung. Eine BWA oder G & V fülle ich gar nicht aus.

Im Wohngeldantrag werden doch auch Werbungskosten eingetragen?! Da trage ich ja auch Betriebskisten wie Büromaterialien ein, die ich auch bei der Steuererklärung eintrage ??? Würde das in dem Sinne dann nicht auch doppelt berücksichtigt ??? Da wäre es für mich unlogisch, wenn die Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung als Werbungskosten gelten, im Wohngeldantrag aber nicht ...