Geld nebenbei verdienen?

1 Antwort

Solange es erstmal noch ein Hobby ist, dann wohl nicht.

Geht es so weit, dass du ein Gewerbe anmelden müsstest, weil du das dauerhaft mit klarer Gewinnerzielungsabsicht macht, dann vielleicht schon. Zumindest wenn es im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag so vereinbart ist oder wenn deine Tätigkeit die Interessen des Arbeitgebers tangiert.