Gbr gründen?

3 Antworten

Hallo Scam,

Du und Dein Kollege, ihr müsst beide beim Gewerbeamt die GbR anmelden.

Hier mein Standart Text für Gründer von Einzelunternehmen, aber das ist fast identisch bei GbR:

Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst. Oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. (Die privaten Krankenversicherungen sind zwar sehr günstig in jungen Jahren aber extrem teuer im Alter. Ein Kollege zahlt jetzt 2000 EUR pro Monat wo er 70 Jahre geworden ist.)

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.

Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält) (oder Anlage S für Freelancer)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

ScamKing765 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:58

Man kann die Gbr auch online anmelden und ich kann eintragen wer mit mir das Geschäft führt. Aber trotzdem versteh ich nicht was danach ist ? Du schickst mir irgendeinen Text der nicht meine Frage beantwortet

GandalfAwA  13.09.2024, 16:05
@ScamKing765

Tut mir leid wenn Du es nicht hilfreich findest, also kopiere ich Dir nochmal aus meinem TEXT der bereits oben steht nochmal was DANACH ist:

1) Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite.

2) Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit,

3) Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

4) Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst

5) Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

6) Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen,

7) Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält) (oder Anlage S für Freelancer)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

Deine beiden Mitgesellschafter müssen auch Gewerbeanzeigen (gleiche Tätigkeit, gleiche Betriebsstätte) abgeben. Der Zusammenhang wird durch den Eintrag in Feld 1 "GbR mit XY und YZ" hergestellt. Natürlich müssen die beiden auch jeweils die Bearbeitungsgebühr von 26,- € zahlen. Danach kommen beim Gewerbeamt keine Kosten mehr auf euch zu.


ScamKing765 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 16:09

Also wenn ich das jtz abschicke und und bezahle und meine Kollegen mit eingetragen habe. Was müssen die dann noch machen ? Hab das nicht ganz verstanden

Geochelone  14.09.2024, 06:36
@ScamKing765

Deine Partner müssen das auch machen ! Nach der Gewerbeanmeldung müsst ihr euch noch beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen (über Elster).

Und ich rate euch dringend die Regeln eures Unternehmens schriftlich in einem Gesellschaftervertrsg festzulegen, denn sonst ist der Streit vorprogrammiert.

Du sollst doch bestimmt noch die zusätzliche Empfangsbescheinigung bezahlen ? Dann brauchst du auch nicht zum Amt. Die beiden anderen GBR Gesellschafter müssen aber auch eine Gewerbeanzeige abgeben. Ich hoffe ihr habt euch das gut überlegt. Eine GBR ist schnell gegründet. Aber wenn es dann zu Schwierigkeiten kommt, lässt sich eine GBR nicht so einfach auflösen. U.a. hat die Gewerbeabmeldung zivilrechtlich keine Rechtswirkung.

Außerdem müssen innerhalb von vier Wochen die Gesellschafter ihr Gewerbe beim Finanzamt anmelden.