Garage defekt - muss der Mieter oder Vermieter zahlen?
Hallo, bei uns funktioniert die Elektronik der Garage nicht mehr, der Handwerker sagte mir der Motor ist komplett defekt und die Reparatur würde ca 700-800€ kosten. Nun habe ich das dem Vermieter mitgeteilt aber der sieht sich nicht gezwungen das zu zahlen.
Wer muss also wirklich für die Reparatur aufkommen? Der Mieter oder Vermieter?
Gehört die Garage zur Vermietung?
Ja
9 Antworten
Das muß der Vermieter bezahlen. Dies ergibt sich aus dem Wesen des Mietvertrages:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Möglich wäre es durch eine Kleinreparaturen Kleinigkeiten, wie etwa defekte Leuchtmittel auf den Mieter abzuwälzen. Kleinreparturn müßen aber der Höhe nach begrenzt werden. In der Regel geht man so von 50-150€ Maximalwert pro Repartur und 6% der Kaltmiete pro Jahr insgesamt aus.
Nun habe ich das dem Vermieter mitgeteilt aber der sieht sich nicht gezwungen das zu zahlen.
Ist egal, er muß als Vermieter dafür sorgen, das es instand gesetzt wird. Er kann sich natürlich unterschiedliche Angebote einholen und muß nicht diesen Handwerker nehmen.
Für Reparaturen an der Mietsache ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.
Hast Du den Handwerker etwa selbst beauftragt?
Wenn Du die Garage gemietet hast, ist sie jetzt nicht mehr nutzbar. Das fällt auch nicht unter Kleinreparaturen, also muss der Vermieter die Instandsetzung bezahlen. Frage den Elektriker, wie lange die Reparatur von der Auftragsstellung dauern würde (mit Bestellzeit des Motors). Dann setzt Du eine Woche Frist oben drauf und setzt dem Vermieter diese Frist zur Instandsetzung. Ansonsten minderst Du die Miete der Garage um 100%.
Wenn du die Garage mietest, ist der Vermieter verantwortlich. Er muss die Reparatur in Auftrag geben oder anders ermöglichen, dass du die Garage öffnen und schließen kannst.
Der Vermieter ist für die Reparatur zuständig, falls Du den Handwerker nicht selbst beauftragt hast.
Ja mit Absprache des Vermieters, da dieser dachte es wäre nur eine Sicherung defekt