Fundsachen behalten wenn der Besitzer nicht anruft?

6 Antworten

Du darfst die Kopfhörer ohnehin nicht behalten. Dein seltsames Islamverständnis ist ist irrelevant.

Anzeigepflicht des Finders nach § 965 BGB
Wer eine verlorene Sache findet und sie an sich nimmt, ist gemäß § 965 Absatz 1 BGB verpflichtet, den Fund unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeige kann entweder bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Ordnungsamt oder das Fundbüro) oder bei der Polizei erfolgen.

Man muss dinge, die man findet,normalerweise im Fundbüro abgeben, wenn dir mehr als 10€ Wert ist.

und wäre das islamisch gesehen in Ordnung??

Islamisch gesehen musst du den Kopfhörer ein Jahr lang an dem Ort, an dem du ihn gefunden hast, erkenntlich machen. Zum Beispiel könntest du auf ein Stück Papier deine Nummer schreiben (falls jemand seinen Kopfhörer hier verloren hat, kann er sich bei mir melden) oder so ähnlich, ohne den Kopfhörer zu beschreiben. Wenn sich innerhalb eines Jahres niemand meldet, gehört er dir.

Wenn der Gegenstand, den du gefunden hast, allerdings wenig wert ist, also maximal 10 € oder so, dann musst du das nicht tun.

Aber da wir hier ein Fundbüro haben, kannst du es auch dort abgeben. Nach 6 Monaten werden sie es dir zurückgeben, wenn sich niemand meldet (zumindest sollte es so sein).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

Hm...

Der Verlierer weiß wohl nicht,

wo er den Artikel verloren hat.

Das Fundbüro wäre der Abgabeort...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach deutschem Gesetz ist das eine Straftat: Fundunterschlagung. Du hättest die Kopfhörer unverzüglich beim Fundbüro der Kommune abgeben müssen.

und wäre das islamisch gesehen in Ordnung??

Irrelevant, die islamischen Gesetze gelten in Deutschland nicht.

Wenn du sie bei Polizei oder Fundbüro abgibst und sie ein halbes jahr nicht abgeholt werden,dann gehören sie dir.