Warum muß der Arbeitgeber keine Reise- bzw. Übernachtungskosten erstatten?
Etwas erstaut habe ich kürzlich festgestellt, daß die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber auf freiwilliger Basis geschieht.
Werden sie nicht erstattet, dann kann sie der Mitarbeiter steuerlich geltend machen.
Bekommt er dann aber wirklich seine vollen Auslagen erstattet?
Und aus welchem Grund ist das vom Arbeitgeber nur eine freiwillige Leistung, wenn er seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt? Das ist doch kein Privatvergnügen, sondern wird ja erwartet. Somit versteht es sich für mich eigentlich auch von selbst, daß der Chef alle dafür anfallenden Kosten trägt (war bisher auch nie anders, nur wußte ich nicht, daß das freiwillig ist). Das Ganze ist ja eine dienstliche Angelegenheit und der Arbeitnehmer muß sich ja auch nicht sein Papier selbst mitbringen oder für die Heizkosten der Räume aufkommen, in denen er arbeitet.
Welchen Sinn macht also eine solche Regelung?
Und noch eine Frage:
Wenn man im Hotel übernachtet, wie kann man dann vermeiden, daß einem bei den Spesen der komplette Preis für das Frühstück (nicht selten weit über 10 Euro) angerechnet wird anstatt nur die 1,60 € für den Sachbezug?