Freelancing unter 18?

3 Antworten

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Wenn die Anmeldung bei fiverr auf deine Muterr läufst, so sind es auch ihre Einkünfte und eben nicht deine.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 16:11

Erstmal: als Freiberufler braucht man eben KEIN Gewerbe. Das ist ja der Sinn davon. Und meine Eltern müssen dabei sein, weil der Kontoinhaber auf fiverr mind 18 sein muss. Es ist jedoch erlaubt, dass man dann als Minderjähriger Dienstleistungen anbietet. Ich selber bin dann der Freiberufler und ich hafte. Meine Eltern müssen dann eben dabei sein für die Bezahlung anders geht es nicht und meine Frage hast du auch nicht beantwortet

anTTraXX  08.09.2024, 16:12
@Milfhunter12876

Du bist kein Freiberufler, egal was fiverr sagt, du brauchst ein Gewerbe.

Alles was oben steht entspricht den deutschen Gesetzen. Das wird dir spätestens das Gewerbeamt bzw Finanzamt sagen.

anTTraXX  08.09.2024, 16:16
@Milfhunter12876

Deine Frage habe ich indes sehr wohl beantwortet, sie scheitert nur schon an der grundsätzlich fehlibterpretation DES Steuerrechts und des Gewerberechts.

Der Account läuft auf deine Mutter und somit sind es ihre Einkünfte. Mit allen Konsequenzen bei der Besteuerung und Gewährleistung etc pp.

Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 16:18
@anTTraXX

Lies dir bitte die Richtlinien auf fiverr durch. Wenn ich als Minderjähriger auf dem Account meiner Mutter Dienstleistungen anbiete und ich auch angebe, dass ich der Minderjährige bin der den Account der Mutter benutzt, dann sind das MEINE Einnahmen. Es wäre verboten dass meine Mutter diese Einnahmen als ihre deklariert und sie Die dann versteuert wenn ich dafür arbeite

anTTraXX  08.09.2024, 16:24
@Milfhunter12876

Mich interessiert Fiverr nicht, die können auch erzählen das der Opa meiner Tante dort landwirtschaftliche Einkünfte erwirtschaften würde und es ist falsch.

1. Gewerbe

Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Fiverr bietet Auftragsarbeiten an, und damit bist du im Gewerberecht. Ohne wenn und aber!

2. Zuordnung der Einkünfte

Das Finanzamt interessiert es in diesem Fall nicht was in den AGB steht, denn wenn dir die Geschäftsfähigkeit fehlt, können dir die Einkünfte nicht zufließen und sie gehören denjenigen dem der Account gehört. Ergo deiner Mutter.

3. Geschäftsfähigkeit

Wenn du nicht die Freigabe des Gerichts hast sind alle deine Transaktion unwirksam und deine Kunden wären sogar im Recht wenn sie sich das Geld zurückholen und du nachher zwar gearbeitet hast aber der Kunde es dir zurückgibt.

Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 16:46
@anTTraXX

Was auf fiverr steht war nicht bezogen auf das Gewerbe sondern auf das Alter. Fiverr bietet nicht auftragsarbeiten an, sondern die FREIBERUFLER auf fiverr. Und wenn ich auf fiverr Logo Design, intros/outros und animierte Videos erstelle dann zählt das zu den ähnlichen Tätigkeiten der Katalogberufe (FREIBERUFLER). Und dadurch dass ICH der Freiberufler bin und ICH die Dienstleistung erbringe, sind es MEINE Einnahmen, auch wenn sie auf das Konto meiner Mutter kommen.

anTTraXX  08.09.2024, 16:54
@Milfhunter12876

Einen der aufgeführten Katalogberufe des §18 EStG führst du definitiv nicht aus, du bist bestenfalls künstlerisch tätig. Nach Auffassung der Rechtsprechung wird das Wesen der Kunst als eigenschöpferische Leistung gesehen, in der sich eine individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegelt, und die eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.

Sofern also die Beauftragung nicht die eigenschöpferische Leistung beschränkt bzw. ein konkretes Vorgehen/einen konkreten Kundenwunsch vorgibt, können solche Auftragsarbeiten dem Grunde nach als künstlerische, mithin selbständige Tätigkeiten angesehen werden - sofern es sich nicht um Gebrauchskunst handelt.

Gerade das Bearbeiten und Erstellen von Kundenvorgaben wird dem häufig nicht gerecht, so dass eine Einstufung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt.

Egal was Fiverr sagt!

Und wie es am Ende das Finanzamt sehen wird, kannst du bei 2. nachlesen.

Zuordnung der Einkünfte
Das Finanzamt interessiert es in diesem Fall nicht was in den AGB steht, denn wenn dir die Geschäftsfähigkeit fehlt, können dir die Einkünfte nicht zufließen und sie gehören denjenigen dem der Account gehört. Ergo deiner Mutter.

Und dann wird es richtig eklig wenn deine Mutter ihre Gewinne nicht erklärt hat!

Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 17:10
@anTTraXX

Ja ok sagen wir ich muss ein Gewerbe anmelden wie sieht das dann mit der Bezahlung aus? Der fiverr Account muss trotzdem auf einem Elternteil laufen

anTTraXX  08.09.2024, 17:14
@Milfhunter12876

Dann passt das

Und selbst wenn es tatsächlich 18er Einkünfte sein sollten musst du zum Gericht!

Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 17:15
@anTTraXX

Dann geht das Geld auf das Konto meiner Mutter und es wird als mein Einkommen deklariert und ich versteuer es?

anTTraXX  08.09.2024, 17:17
@Milfhunter12876

Oder gleich auf dein Konto, denn es wird für gewerbliche Einkünfte ein entsprechendes Konto benötigt (zumindest seitens der Bank)

Du bist doch gar nicht voll geschäftsfähig. Daher kannst du keine Geschäfte anbieten, egal über welchen Account. Fiverr ist kein rechtsfreier Raum. Es zählt nicht, was die schreiben, sondern was in deutschen Gesetzen steht. Ohne dass dich das Familiengericht für voll geschäftsfähig erklärt, kannst du weder gewerbliche noch freiberufliche Leistungen anbieten.

Auch scheinst du Freelancer mit Freiberuflern zu verwechseln.


Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 21:49

Ja ich habe das verwechselt. Aber meine Frage war nicht auf die Gewerbegründung sondern auf die Auszahlung bezogen

Da schmeißt du alles durcheinander. Wenn der Account auf deine Mutter lautet, muss deine Mutter die Tätigkeit anmelden und versteuern..Dann kannst du auch keine freiberufliche Tätigkeit anmelden.


Milfhunter12876 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 21:48

Aber ich bin es der die Leistung erbringt. Wenn also ich das Gewerbe habe ist es Betrug, weil es eigentlich die Einkünfte meiner Mutter sind. Und wenn meine Mutter das Gewerbe hat dann ist es… Betrug, weil sie ja gar nicht dafür arbeitet und zwischen uns auch kein Arbeitsvertrag besteht?

KleverNRW  27.09.2024, 00:12
@Milfhunter12876

Du kannst kein Gewerbe haben, weil du unter 18 bist. Deine Mutter kann das Gewerbe betreiben, ist dann aber für alles verantwortlich und kann dich beschäftigen. Aber wenn sie noch ein Minimum an Verstand hat , wird sie das nicht machen.