Frage über ein Gerichtverfahren?

2 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt
was jedoch mit 2 Jahren Bewährung aussgesetzt werden sollte, der Angeklagte erscheint jedoch nicht zum Gericht

Ein Schuldspruch, geschweige denn ein konkretes Strafmaß, steht logischerweise nicht schon vor Beginn der Hauptverhandlung fest.

Was würde passieren wenn er zurück einreisen würde?

Ist der Angeschuldigte flüchtig, kann Haftbefehl gegen ihn erlassen werden (§ 112 II Nr. 1 StPO). Entsprechend würde er bei der Wiedereinreise verhaftet werden. Im Zweifel wäre eine Verhaftung auch im Ausland möglich; insbesondere bei schweren Straftaten, kann die Person auch bei Europol oder Interpol zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Da die person ja eigentlich nicht da ist und das Gerichtsverfahren ja trotzdem stattfinden kann

Nein, eine Hauptverhandlung findet bei im Raum stehender Freiheitsstrafe nicht statt, wenn der Angeklagte nicht anwesend ist (§ 232 I 2 StPO). Einzig wenn er einen Verteidiger benannt hat, könnte die Verhandlung auch ohne ihn stattfinden, sofern dieser ausreichende Vollmacht (§ 411 II 1 StPO) nachweisen kann.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Bjk18 
Beitragsersteller
 26.02.2025, 22:01

Es Handelt sich um schweren betrug und um Unterschlagung. Täter 26 Jahre alt Bis jetzt reine Weste . Dannach diesr Taten. Er ist in die Türkei abgehaut und will nach 6 monaten jetzt zurück hatt aber angst vor einer Haftstrafe

ruhrgur  26.02.2025, 22:29
@Bjk18

Damit ist bei Flucht nun einmal zu rechnen.

Bjk18 
Beitragsersteller
 26.02.2025, 22:31
@ruhrgur

Ok also werden sie mich direkt verhaften denk ich mal sobald ich zurückkehre. Bei meinen Eltern waren sie auch schon und haben nach mir gefragt ohne auskunft zu geben

Der würde von der Polizei am Flughafen abgefangen und in Haft überführt.