Frage bezüglich MwSt bei?Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

3 Antworten

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsazsteuer in Rechnung stellen und auch keine dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Steht übrigens bereits in § 19 Umsatzsteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html


DieEineklein101 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 12:35

Ja das weiß ich und das habe ich ihr auch so weitergeleitet, daraufhin hat sie ihre Steuerberaterin angerufen und diese hätte nochmal beim Finanzamt nachgefragt und die hätten gesagt, ich müsse sie aufführen, weil die, der ich eine Gutschrift schreibe MwSt pflichtig ist.

Aber das ergibt keinen Sinn. Aber eine Steuerberaterin sollte das ja wissen, deshalb war ich mir jetzt so unsicher.

obwohl überall im Internet was anderes steht?

Wenn, dann sind die Finanzämter diejenigen, die das sagen dürfen und auch müssen. Aus https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_

Hinweis
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Bei Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt; § 33 UStDV) gilt die Angabe des Steuersatzes als gesonderter Steuerausweis.
Beachten Sie dies nicht und weisen in Rechnungen die Steuer gesondert aus bzw. geben in Kleinbetragsrechnungen den Steuersatz an, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Folgen des § 14c Abs. 2 UStG (unberechtigter Steuerausweis) eintreten und Sie die Umsatzsteuer schulden. Ihre Rechnungsempfänger können die unberechtigt ausgewiesenen Steuerbeträge nicht als Vorsteuer abziehen.

Das und nichts anderes gilt und auch kein YouTube Star darf etwas anderes erzählen. Allerdings kennen nicht alle Unternehmen diese Regelung.


DieEineklein101 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 12:51

Danke! Das gleiche müsste dann ja auch gelten, wenn ich Gutschriften schreibe und keine Rechnungen.

Da ihre Steuerberaterin meinte, ich müsse das aber aufführen, weil die, der ich eine Gutschrift geschrieben habe, MwSt pflichtig ist. Und das hat mich verunsichert, weil eine Steuerberaterin das ja wissen muss und wenn die das sagt, muss da was dran sein.

So schnell kann man verwirrt werden. 🫣

Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DieEineklein101 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 12:48

Das habe ich auch gesagt. Aber da ihre Steuerberaterin meinte, ich müsste, weil die, der ich eine Gutschrift geschrieben habe MwSt pflichtig ist. Und eine Steuerberaterin sollte das ja wissen, deshalb war ich verunsichert ob ich es nun doch so machen muss .

Gruffalo  27.09.2024, 12:58
@DieEineklein101

Was genau meinst du denn mit Gutschrift? Dann hast du doch vorher eine Rechnung geschrieben?

Wenn eine Firma Geld von dir will, dann sollen sie dir eine Rechnung schreiben. Da können sie dann selber die Umsatzsteuer ausweisen. Die musst du dann auch bezahlen.

DieEineklein101 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 13:21
@Gruffalo

Nein, wie in meinem Beitrag steht, arbeiten wir auf Royalte Share Basis. Sie bringt eine Leistung und wird prozentual an den Einnahmen beteiligt. Dafür bekommt die eine Gutschrift bzw Tantiemen Gutschrift.

DieEineklein101 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 11:37

Danke! Ich bin halt nur verunsichert, weil sie mir schreibt, dass sie bei ihrer Steuerberaterin nachgefragt hat und diese hätte sich heute extra nochmal beim Finanzamt erkundigt. Und sie sagt, ich muss die mit aufführen, was für mich aber keinen Sinn ergibt, da ich davon ja eigentlich befreit bin.

Gruffalo  27.09.2024, 11:38
@DieEineklein101

Richtig, du musst dann auf die Rechnung schreiben, dass du der Kleinunternehmerregelung unterliegst.