Fotos im öffentlichen?

1 Antwort

Die Verbreitung von Bildern kann strafbar sein, manchmal sogar das Anschauen öffentlich zugänglicher Bilder (z. B. Kinderpornografie). Bei den von dir genannten Bildern könnte es sich um Gewaltverherrlichung handeln, dann wäre ihre Verbreitung strafbar, sie anzusehen nicht.