Förderzuschüsse von BAFA und KFW zur freien Verwendung?
Beispiel, man nimmt einen Kredit zur Haussanierung auf bei einer Bank in Höhe x, hier mit dem Beispiel 200.000 Euro. Dieser Kredit ist logischerweise zweckgebunden zur Sanierung, da auch eine Grundschuld eingetragen wurde. Nun lässt man beispielsweise seine Heizung sanieren und zahlt dafür 50.000 Euro, diese kommen vom aufgenommenen Darlehen. Weil eine Fördering bei der KFW beantragt wurde, werden 17.500 Euro wieder an mich ausgezahlt, von der KFW.
Nun die Preisfrage, diese 17.500 Euro, bin ich die gezwungen wieder in das Haus zu reinvestieren, oder kann ich mit denen rein rechtlich anstellen was ich will, Auto kaufen, Swimming Pool, Hubschrauber, Yacht? Übertrieben gesagt.
Da das Darlehen an sich ja zweckgebunden ist, kann die Bank bei den Zuschüssen da auch Vorschriften machen?
1 Antwort
Für KfW Förderung gelten auch strikte Bedingungen. Sowas wie Luxuszeug ist natürlich ausgeschlossen, also nein du kannst damit nicht machen was du willst.
Ich verstehe worauf du hinaus willst, ich bin dennoch verwirrt. Der Zweck, also der Heizungsumbau wird ja vorgestreckt von mir. Wenn ich die Förderung also den Zuschuss erhalte, habe ich ja schon bezahlt, insofern kann ich den Zuschuss nicht mehr für den vorhergesehen Zweck verwenden. Also was darf ich dann damit tun und was nicht?