flächennutzungsplan schreibt öffentlichen zugang auf eigenem grund vor?
guten tag
zur situation,ich könnte einen garten gekommen (erbe) und wollte den wert ermitteln( bodenrichtwert etc. und habe dabei erfahren das sich die nutzen (1994) zur ca hälte als baulang umgewidmet wurde und (jetz kommts) der andere teil zu öffentlichen raum (park ähnlich) auf dem ich nichts machen darf (ist verwildert) geschweige eine einfriedung vornehmen.
ich würde also steuern zahlen für grund auf dem ich nichts machen darf,und die öffentlichkeit darauf rumstreunern darf ???
und beim bauamt sagte man mir das ich ja das stück der stadt verkaufen könne,
"hier erlaube ich dir nichts zu verändern,aber du kannst es mir ja verkaufen,sehr günstig wäre nett" so versteh ich das xD
mfg
2 Antworten
Es hört sich an, als hätte der Vorbesitzer das Land von der Stadt gekauft hat. mit eben der Auflage in dem betreffenden Teil nicht zu bauen. Ich denke, dass ein Rückverkauf an die Stadt nicht verkehrt wäre. Offenbar darf dieser Teil des Grundstücks nicht bebaut werden. Dann hast Du einen Park direkt vor der Tür. Ist ja nicht übel.
Es muss nur das Zufahrtrecht zu Dir gesichert (eingetragen) werden.
Die Hauptsache ist, dass Du eine Zufahrt zu dem hinteren Teil hast. Lass Dir von der Stadt ein Angebot machen und zusichern, dass vorne nicht gebaut wird.
Ja.
Kommt vor und ist legal.
Und deine Frage?
mir kam das nicht ligitim vor,und ich wollt mal die situation schildern ob das korrekt ist :)
Verkauf doch den Teil. Dann hast du immer noch mehr als du vorher hattest!
ungern,aber ich werd wohl darüber nachdenken müssen :(
ps,diese umwidmung wurde erst 1994 gemach