flächennutzungsplan schreibt öffentlichen zugang auf eigenem grund vor?

2 Antworten

Es hört sich an, als hätte der Vorbesitzer das Land von der Stadt gekauft hat. mit eben der Auflage in dem betreffenden Teil nicht zu bauen. Ich denke, dass ein Rückverkauf an die Stadt nicht verkehrt wäre. Offenbar darf dieser Teil des Grundstücks nicht bebaut werden. Dann hast Du einen Park direkt vor der Tür. Ist ja nicht übel.

Es muss nur das Zufahrtrecht zu Dir gesichert (eingetragen) werden.


DrunkenWilley 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 12:32

hi,ist der hintere teil des flurstücks

Superhasenmaus  09.09.2024, 12:39
@DrunkenWilley

Die Hauptsache ist, dass Du eine Zufahrt zu dem hinteren Teil hast. Lass Dir von der Stadt ein Angebot machen und zusichern, dass vorne nicht gebaut wird.

Ja.

Kommt vor und ist legal.

Und deine Frage?


DrunkenWilley 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 12:25

mir kam das nicht ligitim vor,und ich wollt mal die situation schildern ob das korrekt ist :)