Finanzamt will Steuervorauszahlung aus einnahmen durch Kryptowährung trotz 1 Jahr Haltefrist?
Hallo,
ich wollte mal nachfragen was ihr an Erfahrungen gemacht habt. Ich habe vor einigen Jahren meine Kryptowährung verkauft ein großer Teil fiel in die Haltefrist von einem Jahr ein kleinerer Teil darunter.
In der Steuererklärung habe ich damals alles angegeben den Datum des Kaufs und des Verkaufs und die Mengen.
Das Finanzamt wollte im Steuerbescheid von mir die Steuer der sich aus den Einnahmen ergab vom gesamten Verkauf der Kryptowährungen also zuzüglich der Einnahmen die eigebtlich unter der Haltefrist von einem Jahr viel.
Hab damals Einspruch eingelegt und auch nachweisen können, dass die Haltefrist auch stimmte. Der Mann von Finanzamt meinte aber es sei kein Grund für ein Einspruch und man müsse die Summe erst Mal zahlen, hat sich aber kulant gezeigt und die Summe angepasst, exakt auf die Summe die ich angenommen habe nämlich von den Verkäufen die nicht unter der Haltefrist von einem Jahr lagen.
Für mich macht das irgendwie kein Sinn was er mir da geschrieben hat, weil wenn ich doch den Steuerbescheid bekomme und ich hätte es gezahlt ohne Wiederworte wäre das Geld doch weg? Weil ich doch ohne Einspruch dem Steuerbescheid ja zugestimmt hätte, zum anderen stimmt ja dann der Steuerbescheid ja auch nicht, weil die falsche Summe gefordert wird.
Was meint ihr dazu ? Oder wie lief sowas bei euch ab?
1 Antwort
Wenn ich dich richtig verstehe: Du hast X Verkäufe, bei denen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr liegt und du hast Y Verkäufe, bei denen es weniger als ein Jahr ist und das Finanzamt will jetzt Steuern für beides haben?
Wichtig wäre hier zu sagen, dass natürlich auch das Tauschen zwischen Kryptowährungen als Verkauf gezählt wird. Wenn das der Fall wäre, dann wäre es ok, wenn das Finanzamt Steuern fordert.
Ansonsten wäre es Unsinn das „Kulanz“ zu nennen und liegt vielleicht daran, dass dein Finanzamt / der Bearbeiter keine Ahnung hat. In jedem Fall solltest du dir einen Steuerberater holen und für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen.
und ich hätte es gezahlt ohne Wiederworte wäre das Geld doch weg?
Das müsste ein Steuerexperte beantworten. Fehler kann man soweit ich weis einfach mit der nächsten Steuererklärung korrigieren aber hier geht es ja um Fehlentscheidungen, denen Widersprochen werden muss. Ich denke das Geld wäre ohne Widerspruch weg.