Faschismus zur Anzeige bringen?

5 Antworten

Es kommt wie immer drauf an. Eine bloße Einstellung ist keine Straftat, was auch gut so ist (mal abgesehen, wenn es um Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen geht).

Äußert die Person allerdings bspw. herabwürdigende Sachen über eine Personengruppe bspw. „Alle XY klauen/gehören ermordet/etc“ kann es sich um Volksverhetzung nach §130 StgB handeln. Das benötigt allerdings eine Anzeige und muss nicht unbedingt zum Erfolg führen, da die Meinungsfreiheit ziemlich viel deckt.

Alternativ ist noch eine Anzeige wegen Verwendung vergassungsfeindlicher Symbole möglich, wenn die Person bspw. einen Hitlergruß zeigt.

Zu guter letzt kann man noch den Weg über die Anzeige wegen Beleidigung gehen. Da kommt man, wenn man wirklich beleidigt worden ist, schon eher an sein Ziel.

Woher ich das weiß:Recherche

Rufmord gibt es. Aber solange er keine gezielte Person damit meint, kann man höchstens solche Menschen pirvat etwas ärgern.

Wenn man jemanden verleumdet, dann ist es strafbar. Jedoch muss der Geschädigte einen Strafantrag stellen. Wenn öffentlich behauptet wird, dass beispielsweise Juden oder Armenier schlecht sind, so ist dies Volksverhetzung. Das kann man anzeigen.

Eine bloße politische Einstellung ist selbstverständlich nicht strafbar. Bei den Lügen kommt es eben auf die Lügen an. Grundsätzlich ist lügen auch nicht strafbar.


Elifanaf 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 04:26

Faschismus ist Diskriminirung oder nicht? Deutschland unterstützt aufjedenfall keine Diskriminierende soweit ich weiß

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HabSowiesoRecht  15.08.2024, 04:27
@Elifanaf

Wie gesagt, eine politische Einstellung ist in keiner Weise strafbar. Genauso wenig, wie eine Meinung strafbar sein kann.

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Eine politische Einstellung ist nicht strafbar. Strafbar sind nur konkrete Taten wie Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Leugnung des Holocaust usw.

Welche konkrete Tat wirfst Du ihm denn vor?


Elifanaf 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 16:52

Volksverhetzung und beleidigungen

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segler1968  19.08.2024, 17:37
@Elifanaf

Dann zeige ihn an. Wobei Beleidigung kein Offizialdelikt ist und daher nur die Betroffenen selbst Anzeige erstatten können. Volksverhetzung kannst aber auch Du anzeigen.

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