Ex-Freund verlässt die Wohnung nicht?

3 Antworten

Wenn er keinen Mietvertrag hat, darf sie ihn rausschmeißen und die Polizei muss ihr dabei helfen. Das ist sonst Hausfriedensbruch. Normalerweise müssten sie ihn auch schon aufgrund der Körperverletzung mitnehmen, selbst wenn er einen Mietvertrag hätte.


MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:44

Laut Polizei bestand eine gegenseitige Körperverletzung, weil sie ihn ja auch geschubst hat und die Polizei nicht wüsste wer von beiden denn angefangen hat. Somit würde Ausage gegen Aussage stehen und die Beamten können nichts machen.

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Schmierkaese  26.08.2024, 20:44
@MamaVon3Kids

Trotzdem muss er die Wohnung verlassen, da er keinen Mietvertrag hat.

Zeigt ihn an wegen Hausfriedensbruch.

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MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:46
@Schmierkaese

Der Meimung bin ich auch. Nach den Aussagen der Polizei wollte ich mich aber nochmals absichern.

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MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:49
@Schmierkaese

Das habe ich auch gesagt. Laut denen war es aber ja auch "nur eine Backpfeife". Was gestern mit dem Messer war hat sie heute auch nicht interessiert.

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Schmierkaese  26.08.2024, 21:12
@MamaVon3Kids

"Nur" eine Backpfeife. Die Spinnen doch!

aber das meine ich nicht, es geht darum, dass sie ihn aus der Wohnung haben will und dann muss er gehen. Die können ihn nicht einfach dein lassen.

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MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 21:15
@Schmierkaese

Laut denen würden die dafür sorgen, dass er wieder in die Wohnung kommt wenn sie ihn rausschmeißt.

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Ich weiß nicht wie Deine Freundin mit der POLIZEI spricht, aber Du beschreibst einen typischen Fall der häuslichen Gewalt! Da spricht die Polizei eine Wohnungsverweisung aus! Außerdem ist es ihre Wohnung und wenn er nicht geht oder wegbleiben, ist es Hausfriedensbruch. Dort gemeldet zu sein, berechtigt nicht zum betreten der Wohnung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 21:08

Ich war dabei als die Polizei kam. Sie hatte der Polizei die Situation geschildert, die Polizei ging in die Wohnung, hat mit ihm gesprochen und ihr dann mitgeteilt, dass er ausgesagt hat, dass sie ihn geschubst hat. Dementsprechend würde eine gegenseitige Körperverletzung vorliegen und die Beamten könnten nicht handeln. Außerdem war es laut denen ja nur eine Backpfeife.

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PolluxPM  27.08.2024, 15:47
@MamaVon3Kids

Auch eine wechselseitige Körperverletzung ist anzeigbar, ein Gericht bewertet die Strafbarkeit, nicht die Polizei! Die Polizei hat hier offenbar zunächst versucht die Wogen zu glätten, weil sich derartige Streits erfahrungsgemäß schnell in Luft auflösen. Wenn einer der Beteiligten jedoch vor Ort auf einer Anzeige besteht, ist die Polizei verpflichtet die aufzunehmen. Außerdem kann es im Einzelfall auch zumutbar sein, den Beteiligten aufzufordern die Anzeige später schriftlich im Revier oder online zu machen. Insbesondere wenn sich die Beteiligten in einem schweren Erregungs- / Psychischen Ausnahmezustand befinden oder alkoholisiert sind.

Insofern ist eine Strafanzeige jederzeit im Nachhinein möglich, dabei auch erwähnen, dass die Polizei vor Ort war.

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Naja, so wie du es schilderst ist's Hausfriedensbruch, wenn er die Wohnung nicht verlässt. § 123 StGB 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:45

Genau das gleiche hat ihr die Vermieterin heute auch per E-Mail geschrieben. Laut Polizei reicht es aber aus, dass er dort gemeldet ist. Somit könnte sie ihn nicht einfach rausschmeißen.

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MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:51
@Schmierkaese

Er hat eine Wohnungsgeberbescheimigung bekommen, wird dort also von der Vermietung geduldet, steht aber nicht im Mietvertrag und hat auch keinen Untermietvertrag.

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SirLucifer97  26.08.2024, 20:51
@MamaVon3Kids

Dann soll sie einen Anwalt einschalten. Ggf. hat er gem. § 854 BGB Mitbesitz an der Mietwohnung erworben - das kann hier vmtl. keiner beurteilen.

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PolluxPM  26.08.2024, 21:02
@MamaVon3Kids

Bei häuslicher Gewalt wird i.d.R. der Störer der Wohnung verwiesen! Eine Meldung beim EWo ist kein Wohnrecht!

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MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 21:06
@PolluxPM

Der Meinung bin ich auch, die Polizei aber nicht.

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PolluxPM  27.08.2024, 15:37
@MamaVon3Kids

Die Polizei hat leider so häufig mit diesen Fällen zu tun, das die auch nicht auf Anhieb die Stituation richtig erfassen! Dazu kommt, dass in 99% der Fälle die Wohnungsverweisung nutzlos verpufft, da das Paar sich gleich danach wieder "lieb hat". Wenn die Polizei dort zum ersten Mal war, wird daher nicht gleich der große Bahnhof gefahren. Es hört sich für Dich Blöd an, aber bei Polizei gilt oft der Spruch: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich", daher wird dort, wenn keine körperlichen Folgen und Verletzungen sichtbar sind und es "nur" ein Streit mit folgenlosen "Schubsern" ist zunächst nichts weiter unternommen. Ein schubsen wegstoßen ist nicht automatisch Körperverletzung und da die Polizei nicht dabei war, weiß niemand was sich wirklich abgespielt hat! Das macht es kompliziert! Ich will Dir ein Beispiel geben, ohne damit Deiner Freundin was zu unterstellen, es soll nur die Schwierigkeit einer Entscheidung illustrieren. Ich hatte schon Fälle, da wurde der Partner der HGW beschuldigt, der soll auf dem Balkon die Freundin mit dem Kopf an die Wand geschlagen haben und sie beinahe vom Balkon geworfen haben... Der Täter hat es abgestritten, er sagte aus, sich im Bad eingeschlossen zu haben und nur Lärm gehört zu haben. Da die Frau verletzt und die Wohnung verwüstet war... schien die Sache klar: Wohnungsverweisung, Anklage! Vor Gericht kam dann ein Nachbar als Zeuge... der hatte eine Kamera auf seinem Balkon, dort war dann die Szene sichtbar! Die Frau hatte tatsächlich ihren Kopf selbst an die Wand gestoßen und ist auf dem Balkon hin und hergeflogen, als ob der Unsichtbare sie durch die Gegend schleudert! Ich will Dir damit sagen, für die Polizei ist es ohne handfeste objektive Beweise sehr schwierig die Richtige Entscheidung zu treffen! Und auch wenn solche extremen Fälle eher selten sind... versucht sich die Polizei an objektiv beweisbare Tatsachen zu halten!

Deine Freundin ist aber nicht gehindert den Ex mit Hilfe einer gerichtlichen Verfügung aus der Wohnung zu bekommen. Dazu kann sie sich auch direkt an die Rechtsantragsstelle in ihren zuständigen Amtsgericht wenden.

Unabhängig davon denke ich das eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch das objektiv am besten nachweisbare und vorwerfbare Delikt ist!

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