Ex-Freund verlässt die Wohnung nicht?
Meine Schwester hat ihren mittlerweile Ex-Freund im März zu sich in die Wohnung ziehen lassen. Im Mai hat er sich in dieser Wohnung angemeldet. Sie ist weiterhin alleinige Mieterin der Wohnung, ein Untermietvertrag besteht nicht. Seit Tagen kommt es desöfteren zu Streitigkeiten zwischen beiden. Sie möchte einfach nur, dass er ihre Wohnung verlässt, gehen möchte er aber freiwillig nicht. Gestern Abend haben sie sich wieder lautstark gestritten, woraufhin die Nachbarn die Polizei gerufen haben. Die Polizei kam daraufhin wegen Ruhestörung, meine Schwester hat denen erzählt, dass er mit einem Messer vor ihr rumfefuchtelt hat, das hatte die Polizei jedoch nicht interessiert. Denen ging es einzig und allein um diese Ruhestörung. Heute ist es dann wieder eskaliert, er ist auf Sie los, hat sie mit der flachen Hand am Hals geschlagen und am Handgelenk grob durch die Wohnung gezogen. Daraufhin kam die Polizei dann wieder, hörte sich aber auch seine Version an. Er sagte aus, dass sie ihn geschubst habe und die Körperverletzung ihr gegenüber zugegeben. Die Polizei sagte, dass eine gegenseitige Körperverletzung vorliegt und sie ihn nicht der Wohnung verweisen können (laut ihrer Aussage hat sie ihn aber nur geschubst, weil er aggressiv auf die losging und sie schon am Handgelenk fester gepackt hat). Was kann sie nun tun? Die Wohnung selbst verlassen möchte sie nicht, da er sehr aggressiv ist und sie Angst um ihre Gegenstände und auch den Zustand der Wohnung hat. Rausschmeißen darf sie ihn laut Polizei aber auch nicht. Irgendwas muss sie aber doch machen können?
3 Antworten
Wenn er keinen Mietvertrag hat, darf sie ihn rausschmeißen und die Polizei muss ihr dabei helfen. Das ist sonst Hausfriedensbruch. Normalerweise müssten sie ihn auch schon aufgrund der Körperverletzung mitnehmen, selbst wenn er einen Mietvertrag hätte.
Trotzdem muss er die Wohnung verlassen, da er keinen Mietvertrag hat.
Zeigt ihn an wegen Hausfriedensbruch.
Der Meimung bin ich auch. Nach den Aussagen der Polizei wollte ich mich aber nochmals absichern.
Das ist der Hammer! Die hätten den direkt mitnehmen müssen.
Das habe ich auch gesagt. Laut denen war es aber ja auch "nur eine Backpfeife". Was gestern mit dem Messer war hat sie heute auch nicht interessiert.
"Nur" eine Backpfeife. Die Spinnen doch!
aber das meine ich nicht, es geht darum, dass sie ihn aus der Wohnung haben will und dann muss er gehen. Die können ihn nicht einfach dein lassen.
Laut denen würden die dafür sorgen, dass er wieder in die Wohnung kommt wenn sie ihn rausschmeißt.
Ich weiß nicht wie Deine Freundin mit der POLIZEI spricht, aber Du beschreibst einen typischen Fall der häuslichen Gewalt! Da spricht die Polizei eine Wohnungsverweisung aus! Außerdem ist es ihre Wohnung und wenn er nicht geht oder wegbleiben, ist es Hausfriedensbruch. Dort gemeldet zu sein, berechtigt nicht zum betreten der Wohnung!
Ich war dabei als die Polizei kam. Sie hatte der Polizei die Situation geschildert, die Polizei ging in die Wohnung, hat mit ihm gesprochen und ihr dann mitgeteilt, dass er ausgesagt hat, dass sie ihn geschubst hat. Dementsprechend würde eine gegenseitige Körperverletzung vorliegen und die Beamten könnten nicht handeln. Außerdem war es laut denen ja nur eine Backpfeife.
Auch eine wechselseitige Körperverletzung ist anzeigbar, ein Gericht bewertet die Strafbarkeit, nicht die Polizei! Die Polizei hat hier offenbar zunächst versucht die Wogen zu glätten, weil sich derartige Streits erfahrungsgemäß schnell in Luft auflösen. Wenn einer der Beteiligten jedoch vor Ort auf einer Anzeige besteht, ist die Polizei verpflichtet die aufzunehmen. Außerdem kann es im Einzelfall auch zumutbar sein, den Beteiligten aufzufordern die Anzeige später schriftlich im Revier oder online zu machen. Insbesondere wenn sich die Beteiligten in einem schweren Erregungs- / Psychischen Ausnahmezustand befinden oder alkoholisiert sind.
Insofern ist eine Strafanzeige jederzeit im Nachhinein möglich, dabei auch erwähnen, dass die Polizei vor Ort war.
Naja, so wie du es schilderst ist's Hausfriedensbruch, wenn er die Wohnung nicht verlässt. § 123 StGB
Genau das gleiche hat ihr die Vermieterin heute auch per E-Mail geschrieben. Laut Polizei reicht es aber aus, dass er dort gemeldet ist. Somit könnte sie ihn nicht einfach rausschmeißen.
Wie konnte er sich ohne Mietvertrag dort denn überhaupt anmelden?
Er hat eine Wohnungsgeberbescheimigung bekommen, wird dort also von der Vermietung geduldet, steht aber nicht im Mietvertrag und hat auch keinen Untermietvertrag.
Dann soll sie einen Anwalt einschalten. Ggf. hat er gem. § 854 BGB Mitbesitz an der Mietwohnung erworben - das kann hier vmtl. keiner beurteilen.
Bei häuslicher Gewalt wird i.d.R. der Störer der Wohnung verwiesen! Eine Meldung beim EWo ist kein Wohnrecht!
Der Meinung bin ich auch, die Polizei aber nicht.
Die Polizei hat leider so häufig mit diesen Fällen zu tun, das die auch nicht auf Anhieb die Stituation richtig erfassen! Dazu kommt, dass in 99% der Fälle die Wohnungsverweisung nutzlos verpufft, da das Paar sich gleich danach wieder "lieb hat". Wenn die Polizei dort zum ersten Mal war, wird daher nicht gleich der große Bahnhof gefahren. Es hört sich für Dich Blöd an, aber bei Polizei gilt oft der Spruch: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich", daher wird dort, wenn keine körperlichen Folgen und Verletzungen sichtbar sind und es "nur" ein Streit mit folgenlosen "Schubsern" ist zunächst nichts weiter unternommen. Ein schubsen wegstoßen ist nicht automatisch Körperverletzung und da die Polizei nicht dabei war, weiß niemand was sich wirklich abgespielt hat! Das macht es kompliziert! Ich will Dir ein Beispiel geben, ohne damit Deiner Freundin was zu unterstellen, es soll nur die Schwierigkeit einer Entscheidung illustrieren. Ich hatte schon Fälle, da wurde der Partner der HGW beschuldigt, der soll auf dem Balkon die Freundin mit dem Kopf an die Wand geschlagen haben und sie beinahe vom Balkon geworfen haben... Der Täter hat es abgestritten, er sagte aus, sich im Bad eingeschlossen zu haben und nur Lärm gehört zu haben. Da die Frau verletzt und die Wohnung verwüstet war... schien die Sache klar: Wohnungsverweisung, Anklage! Vor Gericht kam dann ein Nachbar als Zeuge... der hatte eine Kamera auf seinem Balkon, dort war dann die Szene sichtbar! Die Frau hatte tatsächlich ihren Kopf selbst an die Wand gestoßen und ist auf dem Balkon hin und hergeflogen, als ob der Unsichtbare sie durch die Gegend schleudert! Ich will Dir damit sagen, für die Polizei ist es ohne handfeste objektive Beweise sehr schwierig die Richtige Entscheidung zu treffen! Und auch wenn solche extremen Fälle eher selten sind... versucht sich die Polizei an objektiv beweisbare Tatsachen zu halten!
Deine Freundin ist aber nicht gehindert den Ex mit Hilfe einer gerichtlichen Verfügung aus der Wohnung zu bekommen. Dazu kann sie sich auch direkt an die Rechtsantragsstelle in ihren zuständigen Amtsgericht wenden.
Unabhängig davon denke ich das eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch das objektiv am besten nachweisbare und vorwerfbare Delikt ist!
Laut Polizei bestand eine gegenseitige Körperverletzung, weil sie ihn ja auch geschubst hat und die Polizei nicht wüsste wer von beiden denn angefangen hat. Somit würde Ausage gegen Aussage stehen und die Beamten können nichts machen.