Esta beantragen nach fallengelassenen Delikt?

2 Antworten

Wenn es keine Verurteilung gab ist dieser Umstand beim ESTA Antrag nicht relevant. Du kannst die entsprechende Sicherheitsfrage mit NEIN beantworten.

Über die tatsächliche Einreise entscheidet immer der Officer am Point of Entry. Ein genehmigtes ESTA erlaubt die nur, eine Reise in die USA anzutreten.

Wenn es kein Urteil gab sonder das Verfahren eingestellt wurde ist das nicht mehr nachvollziehbar. Aber selbst wenn es ein Urteil gegeben wäre, dann wäre es inzwischen schon wieder gelöscht.