Erziehungsgespräch bei jugendgerichtshilfe?

1 Antwort

Die Jugendgerichtshilfe besteht beim Jugendamt. Der Jugendrichter hat in diesem Fall entschieden, dass er der Ansicht ist, dass es keiner weiteren gerichtlichen Maßnahmen (wie etwas Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln) bedarf und das Ziel des Strafprozesses (§ 2 I 1 JGG) zu erreichen.

Bei der Jugendgerichtshilfe wirst du entsprechend ein Gespräch führen, bei welchem du dich mit deiner Tat auseinandersetzen sollst. Wie genau dieses abläuft, ist auch von deiner konkreten Lebenssituation abhängig. Über die Tat hinaus kann bspw. auch über deine Lebensumstände und deine Erziehung gesprochen werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)