Erste eigene Wohnung während dem Studium?

6 Antworten

Wenn Du als volljährige Studierende aus dem elterlichen Haushalt ausziehst, hast Du Anspruch auf Barunterhalt incl. Weiterleitung des gesetzlichen Kindergeldes.

Selbstverständlich kannst Du monatlich mehr als 538 Euro verdienen, nur würden dann ( bei einer werkstudentischen Tätigtkeit Rentversicherungsbeiträge zu leisten sein und zusätzlich bedürftest Du einer studentischen Krankenversicherung.

Was ist mit Kindergeld? Meine Tochter ist damals zu ihrem Freund gezogen, weil er näher an der Uni gewohnt hat. Sie haben beide nebenher gearbeitet und es hat für ihr Leben gereicht.

Man sucht sich eine günstige Wohnung in einem Dorf in der nähe der Unistadt und lebt sparsam ;)

Wenn du kein Bafög bekommst dann haben deine Eltern ein entsprechendes Einkommen. Sie sind für den UNterhalt verantwortlich. Dein Kindergeld steht dir ebenfalls zu.

Im Übrigen darfst du soviel Geld verdienen wie du möchtest, es gibt keine 538€ Grenze.

Du kannst nett bei deinen Eltern fragen, mehr Optionen gibt es nicht wenn du für Bafög schon raus bist.