Ersatz für Messer?

8 Antworten

Der § 42a WaffG deckt nur tatsächliche Hieb und Stoßwaffen als Regulierung ab, alternative Tatmittel wie ein Teppichmesser oder Schraubendreher sind nicht erfasst.

Eine umfassende gesetzliche Regelung ist nur für sehr begrenzte geschlossene Räume wie zB Flugzeuge möglich, weil auch eine herkömmliche Glasflasche als Glasbruch oder ein Kugelschreiber zur gefährlichen Waffe in kundiger Hand wird.

Selbst der Autoschlüssel kan als Mordwaffe oder zumindest für schwerste Verletzungen vom Täter zweckentfremdet werden.

Es ist unmöglich Alternativwaffen im öffentlichen Straßenland so zu regulieren wie es in Haftanstalten praktiziert wird, wo alles womit sich der Häftling selber oder andere verletzen könnte abgenommen wird.Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG?Hieb- und Stoßwaffen

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.

Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Verbot des Führens nach § 42 a WaffG unterliegen.

Ein Kampfmesser sowie Teleskopschlagstöcke:

Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielhaft zeigen die nachstehenden Abbildungen Messer, die unter das Verbot des Führens nach § 42 a WaffG fallen.

https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ES1956  30.08.2024, 10:17
Der § 42a WaffG deckt nur tatsächliche Hieb und Stoßwaffen als Regulierung ab,

Falsch

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Udavu  30.08.2024, 17:38
@ES1956

Alles kann eine Hieb-Stichwaffe werden eine Nagelfeile, ein Kugelschreiber oder Autoschlüssel und zuschlagen kann man mit allem was man in der Hand hat als Hiebwaffe.

Es ist unmöglich das gesetzlich umfassend zu verifizieren.

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ES1956  30.08.2024, 17:53
@Udavu

Du verwechselst WaffG und StGB. Da es hier aber um das WaffG geht ist deine Behauptung Quatsch denn im WaffG §§1&2 wird explizit geregelt was eine Waffe ist.

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Udavu  30.08.2024, 18:18
@ES1956

Begreife es doch endlich ALLES kann eine Waffe sein, weshalb man auch Haftinsassen alles abnimmt, womit sie sich oder andere evtl. gefährden könnten. Selbst eine Zahnbürste war schon Mord-Stichwaffe in Haftanstalten.

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Ich denke, bei Waffen ist es entscheidend, mit welcher Intention sie getragen werden. In der Schweiz sieht man häufig Leute mit einem Sturmgewehr durch die Stadt gehen. Trotzdem kommt es kaum vor, dass da jemand herum ballert, im Gegensatz z. B. zu den USA, wo viel häufiger Leute erschossen werden. Weshalb? - Die Schweizer, die ein Sturmgewehr tragen, sind Soldaten, die ihr Obligatorisches schiessen müssen. Auf dem Weg zum Schiessplatz sehen sie ihr Sturmgewehr nicht als ihre Waffe, mit der sie sich gegen Bösewichte verteidigen müssen. Sie sehen die Waffe als Arbeitsgerät. Es ist für sie ein riesiger und undenkbarer Schritt, irgendjemanden zu erschiessen, nur weil der gerade nervt. Amerikaner hingegen tragen ihre Waffe aus der tiefen Überzeugung, dass sie sich damit im Alltag gegen Bösewichte verteidigen müssen. Wenn einer nervt, ist der ein Bösewicht. Der wird dann eben erschossen.

Ähnlich ist es bei Werkzeugen. Tausende von Arbeitern tragen ständig Werkzeuge herum, mit denen sie Menschen töten könnten. Aber sie tragen die Werkzeuge nicht mit der Intention, sich damit gegen Bösewichte zu verteidigen. Deshalb gibt es kaum Morde mit Schraubenziehern.

Kommt hinzu, dass es doch wesentlich einfacher ist, mit einem scharfen Messer jemanden gefährlich zu verletzen, als mit einem Schraubenzieher.

Es geht beim Messerverbot nicht unbedingt darum Messer aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, sondern ein Mittel zu haben die typische Problemgruppe entsprechend auszufiltern und zu beseitigen. Messerkontrollen würden sowiso nur da stattfinden wo Messer auf keinen Fall etwas zu suchen haben und bei Personen bei denen Missbrauch zu erwarten ist (ja, gewisse Ethnien sind da dann deutlich öfters von Kontrollen betroffen und das ist auch OK... .eine Alkoholkontrolle wird ja auch nicht morgens um 7 vor Schulen betrieben sondern eher nach Volksfesten an den Zufahrtsstraßen).

Selbst mit Messerverbot in der Innenstadt, trägt ein Handwerker sein Teppichmesser an seinen Arbeitsplatz oder kauft jemand der dort wohnt ein Küchenmesser ein oder nimmt es mit zum Camping.... niemals würden diese Personen "erwischt" werden, selbst ohne Ausnahmeregelung.

Nimmt die Problemgruppe dann Schraubendreher statt Messer mit ist die gefahr schonmal etwas gedämpft weil es damit nicht ganz so einfach geht massenhaft leute abzustechen. Optimal hat man aber bis dahin die Problemfälle aus der Gesellschaft entfernt.

Du kannst auch jemanden mit meinem Teelöffel umbringen.
Ein generelles Verbot von Messern und allen anderen möglichen Mordwaffen ist nicht Zielführend gerade, weil jemand der jemandem verletzen / töten will, sowieso eine Waffe, oder Waffeähnliches Objekt mitbringt.

Die Waffen / Messer sind nicht schuld an deren Verwendung, sondern die Täter.

Die Messer sind eben nicht das Problem, sondern die Menschen die meinen sie müssten sie mit sich führen um besonders wehrhaft und männlich zu sein.

Da fehlt evolutionsbedingt die Fähigkeit Konflikte anders zu lösen oder auch die Impulskontrolle nicht für jeden Pfurz eine Streit anzufangen.

Das Gesetz bringt gar nichts, weil es nichts an der Einstellung der Menschen ändert. Die werden weiterhin mit einem Messer herum laufen.