erkennungsdienstliche behandlung wann nicht zulässig?

5 Antworten

Die erkennungsdienstliche Behandlung ist grundsätzlich zulässig, um Identität festzustellen oder Straftaten aufzuklären. Bei psychischen Beeinträchtigungen muss jedoch genau abgewogen werden, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. In solchen Fällen kann eine ärztliche oder psychiatrische Einschätzung erforderlich sein, um festzustellen, ob die Person dadurch übermäßig belastet wird.

Der Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen, bezieht sich in erster Linie auf Aussagen und gilt nicht für erkennungsdienstliche Maßnahmen wie Fingerabdrücke oder Fotos. Diese Maßnahmen sind rechtlich gesehen keine Selbstbelastung. Wenn die erkennungsdienstliche Behandlung als unangemessen empfunden wird, kann rechtlicher Beistand helfen, die Situation zu klären.


Jungsmogenblau 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 05:50

Und wenn die Polizei die Identität bereits kennt? Und wie genau soll das Straftaten aufklären es kommt doch drauf an was für ne Straftat

MasterFAQ  05.09.2024, 05:51
@Jungsmogenblau

Wenn die Polizei die Identität bereits kennt, kann dennoch eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt werden, um biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Fotos zu erfassen. Diese Daten dienen dazu, die Person in Verbindung mit anderen Straftaten zu bringen oder bei zukünftigen Ermittlungen zu unterstützen.

Nicht jede Straftat erfordert eine solche Maßnahme. Sie wird vor allem bei Taten angewendet, bei denen Spuren hinterlassen wurden, die abgeglichen werden können, wie beispielsweise Fingerabdrücke bei Einbrüchen oder Sachbeschädigungen. Fingerabdrücke oder DNA-Spuren am Tatort können dann einer Person zugeordnet werden, wenn deren Daten bereits in der polizeilichen Datenbank vorhanden sind.

In Fällen, bei denen keine Spuren hinterlassen wurden oder die Art der Straftat keine erkennungsdienstlichen Daten benötigt, ist diese Maßnahme weniger relevant. Die Entscheidung hängt also stark von der Art der Straftat und den Ermittlungszielen ab.

Jungsmogenblau 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 06:19
@MasterFAQ

Wenn aber auch keine Spuren hinterlassen worden ist oder es auch kein richtigen Tatort gibt, was dann?

Auf der Polizeiwache gilt: Sie sind verpflichtet, die Maßnahmen wie z.B. die Abnahme von Fingerabdrücken passiv zu dulden, die Maßnahme kann also gegen Ihren Willen durchgeführt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

verreisterNutzer  05.09.2024, 04:53

Wer sagt denn sowas? Seit wann ist man verpflichtet Fingerabdrücke abzugeben?

ChillOut2024  05.09.2024, 07:01
@verreisterNutzer

Bei Beantragung oder Verlängerung deines Personalausweis zum Beispiel und bei erkennungsdienstlicher Maßnahmen ☝️

verreisterNutzer  05.09.2024, 07:03
@ChillOut2024

Pfui... das ist ja grindig. ich würde nie meinen fingerabdruck hergeben solange ich nicht kriminell bin. Das verstöst ja gegen die Menschenrechte.

ChillOut2024  05.09.2024, 07:07
@verreisterNutzer

Dann bekommst du auch keinen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Und wenn du derart nicht besitzt, kann es schwierig für dich werden insbesondere in der Geschäftswelt und eben auch bei einer Polizei Kontrolle.

Du kannst dagegen Einspruch einlegen. Eine ED-Behandlung ist ein Verwaltungsakt, dem du widersprechen kannst. Ob der Widerspruch erfolgreich ist, ist eine andere Sache.

Eine psychische Beeinträchtigung schützt dich nicht vor einer ED-Behandlung.

Man darf sich doch auch nicht selbst belasten

Wo hast du diesen Unsinn her? Selbstverständlich darfst du das, aber müssen musst du das nicht. Aber eine ED-Behandlung hat mit Selbstbelastung nichts zu tun.


Jungsmogenblau 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 08:47

Es gibt bestimmte, psychische beeindruckend, die nachgewiesen sind, dass das belastend sein kann

wiki01  05.09.2024, 10:13
@Jungsmogenblau

Für jeden sind Ermittlungen, die gegen einen selbst laufen, belastend. Das wird dich nicht davor bewahren, dass man dir eine Täterschaft nachweist.

Denkst du auch, dass du kein Gerichtsverfahren bekommst, weil das für dich ja so belastend wäre?

Und was ist mit der wahrscheinlich verübten Straftat? Die hat dich nicht belastet?

*grübel*

"Sich selbst nicht belasten" ist im rechtlichen Sinne gemeint und nicht psychisch oder körperlich.

Wenn du als psychisch belastete Person ein Verbrechen begehst, wirst logischerweise auch erkennungsdienstlich behandelt.

Abgesehen davon, dass du dich jederzeit selbst belasten darfst, es aber nicht musst, ist eine psychische Beeintraechtigung per se kein Schuldeingestaendnis.