Erfährt der Arbeitgeber von Lohnpfändung wenn man unter 1490€ verdient?
Hi, meine Mutter hatte bis letztes Jahr noch um die 18.000€ Schulden und hat den Großteil davon mittlerweile abbezahlt. Es sind noch 3000€ offen allerdings hat meine Mutter vor kurzem ihre Vollzeitstelle verloren, wo sie 1700€ Netto verdient hat. Sie hat jetzt kurzfristig ab dem 01.10. etwas neues gefunden, wo sie allerdings nur 1400€ Netto verdient. Sie kann jetzt erst wieder am 01.11. die Rate wieder bezahlen und der Gläubiger macht bereits druck, dass er einen Anwalt einschaltet und eine Lohnpfändung durchführen wird, sollte die Rate nicht pünktlich zum 01.10. eingehen. Einen Titel hat der Gläubiger bereits.
Erfährt der Arbeitgeber von einer Lohnpfädung, wenn meine Mutter nur 1400€ verdient? Es kann soweit ich weiß erst ab ca. 1490€ gepfändet werden.
4 Antworten
Erfährt der Arbeitgeber von einer Lohnpfädung, wenn meine Mutter nur 1400€ verdient?
Ja klar. Eine Lohnpfändung wird ja durch den Gläubiger an den Arbeitgeber adressiert.
Es kann soweit ich weiß erst ab ca. 1490€ gepfändet werden.
Korrekt. Das erklärt dann der Arbeitgeber als Drittschuldner dem Gläubiger mit der Drittschuldnererklärung.
Also ich würde mal vermuten wenn das über das Girokonto geht und ein P-Konto existiert dass dann der Arbeitgeber nichts erfährt.
Natürlich erfährt der davon. Er bekommt schließlich den Beschluss zugestellt und muss den pfändbaren Betrag selbstständig berechnen.
Ein Arbeitgeber erfährt immer von einer Lohnpfändung.