Erfährt der Arbeitgeber von Lohnpfändung wenn man unter 1490€ verdient?

4 Antworten

Erfährt der Arbeitgeber von einer Lohnpfädung, wenn meine Mutter nur 1400€ verdient?

Ja klar. Eine Lohnpfändung wird ja durch den Gläubiger an den Arbeitgeber adressiert.

Es kann soweit ich weiß erst ab ca. 1490€ gepfändet werden.

Korrekt. Das erklärt dann der Arbeitgeber als Drittschuldner dem Gläubiger mit der Drittschuldnererklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Also ich würde mal vermuten wenn das über das Girokonto geht und ein P-Konto existiert dass dann der Arbeitgeber nichts erfährt.


Natürlich erfährt der davon. Er bekommt schließlich den Beschluss zugestellt und muss den pfändbaren Betrag selbstständig berechnen.

Ein Arbeitgeber erfährt immer von einer Lohnpfändung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.