Erbfolge Pflicht?

3 Antworten

Je nachdem um welches Vermögen es geht - eine Freundin hat nur einen Steuerfreibetrag von 20.000€ - sie sollte sich dein Erbe also auch leisten können.

Und als Erbin - trägt sie die Kosten deiner Bestattung, sofern du ihr nicht ohnehin auch die Organisation überlassen willst.. Das solltest du aber vorher mit deiner Mutter besprechen, denn diese wäre aktuell in der Bestattungspflicht sofern sich niemand kümmert.

Ein Testament sollte man ca alle zwei Jahre wieder überdenken.

Ein Notar wäre dann zu empfehlen, wenn du vom Standard abweichen willst.

Im Testament sollte neben deiner Anschrift, deinem Geburtstag und dem Datum der Aufstellung auch die vollständigen Kontaktdaten der Erbin stehen. Und es muss als eigenes Testament handschriftlich geschrieben sein.

Den Pflichtteil -könnte sich deine Mutter sich bei der Erbin einfordern. Der Bruder geht mit Testament komplett leer aus.

Du kannst grundsätzlich deine beste Freundin als Erbin einsetzen, sofern du Kinder hast bekommen diese aber einen Pflichtteil..Du musst dafür nicht zum Notar, kannst du machen aber kostet auch nicht grad wenig..Es muss jedoch in handschriftlicher Form geschrieben und unterschrieben sein.

Klar, setze sie als testamentarische Erbin ein. Durch die Erbeinsetzung einer anderen Person als Alleinerbe enterbst du automatisch Mutter und Bruder. Der Mutter steht ein Pflichtteil zu, dem Bruder nicht.


Manulchen448 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 21:16

Danke für die Antwort. Muss ich das über einen Notar machen lassen oder reicht sowas auch handschriftlich aus, wie z.B. beim Berliner Testament?

BeviBaby  02.09.2024, 21:22
@Manulchen448

Ein Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament von Ehegatten. Aber klar kannst du ein Testament auch Handschriftlich verfassen.

Eigenhändig schreiben und Unterschreiben, idealerweise mit Datum. Wenn du sicher sein willst, dass es auch gefunden wird, dann hinterlege es bei Gericht.

PolluxPM  03.09.2024, 00:05
@Manulchen448

Man kann es auch handschriftlich machen, will man testierfehler vermeiden entweder gut belesen oder lieber zum Notar. In jeden Fall aber das Testament aber das Testament hinterlegen, am besten beim Nachlassgericht!