Entstehen Kosten für Widerspruch gegen Schwerbehindertengrad, wenn man den Widerspruch ohne Anwalt selber stellt?
Hallo an alle,
Ich bin echt perplex und möchte diese Frage stellen, da mich jetzt das schwer beschäftigt.
Ich habe Widerspruch gegen mein Schwerbehindertengrad gestellt, ohne Anwalt und eine schriftliche Begründung mit aktuellen Mrt befund abgegeben.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde und die Kosten des Widerspruchsverfahrens der Widerspruchsführer trägt.
Eine Rechnung ist nicht dabei. Kommt jetzt noch eine Rechnung auf mich zu?
Als letztes steht:
Die Kostenentscheidung beruht auf Paragraph 63, SGB X.
Danach sind die Kosten nicht zu erstatten, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hatte....Vielleicht hat jmd ähnliches durchgemacht :(
Ich bin echt baff.
3 Antworten
Zu unterscheiden ist zwischen deinen Kosten und den Gebühren und Auslagen der Behörde.
Im Sozialrecht werden durch die Behörden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 Satz 1 SGB X).
Kosten hingegen sind die Auslagen des Beteiligten (Post- und Telekomunikationsaufwendungen, einholung von Auskünften usw.).
Zusammenfassung: Die Behörde kann für die zurückweisung des Widerspruchs keine Gebühr auferlegen, allerdings muss Sie auch nicht die dir entstandenen Kosten erstatten.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort ...ich hoffe, dass es bei meinen eigenen Kosten bleibt, da ich im Vorfeld für die Atteste bezahlen musste...wie gesagt, es ist keine Rechnung dabei und wurde kein Betrag genannt.
Ja, wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hat, musst du in der Regel die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB X, § 63) geregelt.
Ich würde jetzt erstmal warten ob überhaupt eine Rechnung kommt.
Und wenn, kann es sich eigentlich nur Kopierkosten oder Portokosten handeln. Denn es war ja kein Anwalt eingeschaltet.
Dennoch, ich finde es schon seltsam, deswegen würde ich mich, an deiner Stelle von einem Anwalt für Behindertenrecht beraten lassen. Eine Beratung ist für dich kostenlos.
Liebe 🌞 Grüße und viel Erfolg!
Ein Widerpruch kosten grundsätzlich kein Geld.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort...hätte ich gewusst, dass dadurch Kosten entstehen, hätte ich kein Widerspruch erhoben...Mir sind aktuelle MRT- Befunde (Tumor) eingegangen, von denen ich dachte, der wäre entscheidungsrelevant...