Entstehen Kosten für Widerspruch gegen Schwerbehindertengrad, wenn man den Widerspruch ohne Anwalt selber stellt?

3 Antworten

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Zu unterscheiden ist zwischen deinen Kosten und den Gebühren und Auslagen der Behörde.

Im Sozialrecht werden durch die Behörden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 Satz 1 SGB X).

Kosten hingegen sind die Auslagen des Beteiligten (Post- und Telekomunikationsaufwendungen, einholung von Auskünften usw.).

Zusammenfassung: Die Behörde kann für die zurückweisung des Widerspruchs keine Gebühr auferlegen, allerdings muss Sie auch nicht die dir entstandenen Kosten erstatten.


Anne14055 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:20

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort ...ich hoffe, dass es bei meinen eigenen Kosten bleibt, da ich im Vorfeld für die Atteste bezahlen musste...wie gesagt, es ist keine Rechnung dabei und wurde kein Betrag genannt.

Ja, wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hat, musst du in der Regel die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB X, § 63) geregelt.

Ich würde jetzt erstmal warten ob überhaupt eine Rechnung kommt.

Und wenn, kann es sich eigentlich nur Kopierkosten oder Portokosten handeln. Denn es war ja kein Anwalt eingeschaltet.

Dennoch, ich finde es schon seltsam, deswegen würde ich mich, an deiner Stelle von einem Anwalt für Behindertenrecht beraten lassen. Eine Beratung ist für dich kostenlos.

Liebe 🌞 Grüße und viel Erfolg!


Anne14055 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:23

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort...hätte ich gewusst, dass dadurch Kosten entstehen, hätte ich kein Widerspruch erhoben...Mir sind aktuelle MRT- Befunde (Tumor) eingegangen, von denen ich dachte, der wäre entscheidungsrelevant...

Ein Widerpruch kosten grundsätzlich kein Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.