Entschädigung für nicht Anschluss des Internets?
Hallo zusammen,
ich bin gerade mitten in meinem ersten Umzug und habe einen Internetvertrag bei NetCologne. Es sollte bis jetzt zu 3 Techniker besuchen kommen, die meinen Anschluss (dieser ist wohl bei einer Leitung (die nur von NetCologne angemietet wird) von der Telekom, daher kommt wohl ein Techniker von denen ) vornehmen sollten.
Bei dem 1. Termin wurde festgestellt, dass die Leitung nicht okay ist (war nicht verbunden) und das habe ich beheben lassen, ich habe dann einen neuen Termin gemacht.
2. Termin kam und es tauchte kein Techniker im Zeitrahmen 12-16 Uhr auf, sondern vielmehr kam nur um 17 Uhr eine Nachricht, mein Anschluss konnte nicht freigeschaltet werden.
Heute sollte dann der 3. Termin sein im Rahmen von 8-12 Uhr. um 10 Uhr erhielt ich wieder die Nachricht, mein Anschluss konnte nicht angeschlossen werden. Bereits die Nachfrage bei meinem Anbieter hat ergeben dass Telekom "sonstiges" als Grund angegeben hat, weshalb es nicht geklapt hat.
Ich war zu allen Zeiten daheim und mein Name steht auch unten am Schild. Leider werde ich von NetCologne nur vertröstet mit neuen Terminen.
Meine Frage ist nun, hat jemand ähnliche Erfahrungen oder ideen was ich weiter machen kann, oder ob ich nicht sogar schon Schadensersatz (?) fordern kann? Danke und LG
2 Antworten
Schadenersatz kannst du nur fordern wenn dir ein Schaden entstanden ist, und nicht im Internet surfen können dürfte kein Schaden sein.
Ich sage immer das man etwas mehr Geld im Monat ausgeben sollte und einen Vertrag mit einen vernünftigen Anbieter machen sollte.
ich bin schon immer bei der Telekom, egal was man über sie sagt aber ich habe sie seit 40 Jahren und noch nie irgendwelche Probleme bei der Hotline oder mit Technikern, sie ist natürlich teurer als andere aber sie haben mir immer geholfen wenn ich sie mal brauchte.
NetCologne ist eh der Größte Dreck.
Vertrau mir, Wechsel.
Hab auch grad NetCologne und werd aufgrund der Schlechten Leistung/Verfügbarkeit wechseln.
Achso und hier deine Antwort:
Gemäß § 45d TKG haben Kunden grundsätzlich Anspruch auf angemessenen Schadensersatz, wenn ihr Internetzugang für eine erhebliche Zeit unterbrochen war oder die vereinbarte Qualität nicht erreicht wurde. Allerdings greift der Schadensersatzanspruch nicht automatisch. Man muss schon nachweisen können, dass ein tatsächlicher Schaden durch den Internetausfall entstanden ist.
Nun ja, ich hatte oben nicht geschrieben dass ich das Internet für das Homeoffice in meinem Job und für meine Weiterbildung benötige, da diese nur online stattfindet. Was ist denn deiner Meinung nach ein vernünftiger Anbieter?