Entbindung in der Psychatrie?

4 Antworten

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schwerst gestört.... du hast die Antwort schon selbst gegeben. Die -leider dann sehr traurige- Angelegenheit beinhaltet ja auch die Fremdgefährdung. Und diese Gefährdung betrifft auch ihr Kind.

Die Behörde entscheidet in diesem Fall nach dem Kindswohl.

Bestimmt nicht bei ihr gelassen. Wahrscheinlich würde das Jugendamt es ihr nach der Geburt sofort wegnehmen und in eine pflegefamilie stecken.

Die Frage ist wie wird eine schwer psychischkranke Frau schwanger? Da müsste man bei dem männlichen Pflegepersonal rausfinden und ihn zur Rechenschaft ziehen.


Vanaheim 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 13:06

Sie war es bereits bei Einlieferung.

Wenn die Mutter so krank ist, dass sie sich selbst nicht unter Kontrolle hat (und daher ständig fixiert werden muss), dann ist das Risiko für das neugeborene Kind viel zu groß. Stell dir nur mal vor, sie würde das Kind schütteln oder fallen lassen.

Das Jugendamt würde das Kind also direkt nach der Geburt in Obhut nehmen. Entweder die Mutter unterschreibt freiwillig einen Antrag auf Dauerpflege oder das Jugendamt wendet sich ans Familiengericht, das dann die elterliche Sorge entzieht.

Das Kind wächst in einer Dauerpflegefamilie auf.


Vanaheim 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 18:33

Wäre eine Adoption da nicht besser - wäre dies rechtlich möglich ?

SkR1997  06.09.2024, 18:46
@Vanaheim

Eine Adoption ist ohne Einwilligung der Mutter nicht möglich.

Vanaheim 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 19:15
@SkR1997

Die mörderisch irre ist und fixiert werden muß ?

Die kann dem Kind eine wirkliche dauerhafte Familie darin es mit Sicherheit aufwachsen und nicht mehr weggenommen werden kann verweigern ?

Das finde ich falsch

SkR1997  06.09.2024, 22:22
@Vanaheim

Eine Dauerpflegefamilie ist auf Dauer angelegt. Hier kann nach einer gewissen Zeit das Gericht auch eine sogenannte "Verbleibensanordnung" treffen, dass das Kind wirklich für immer bleiben kann. Wenn das Kind volljährig ist, kann es sich dann adoptieren lassen.

Vanaheim 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 08:38
@SkR1997

Das beruhigt mich doch etwas. Aber ich verstehe nicht welchen Sinn eine solche "Verbleibensanordnung" hat. Warum erst Adoption nach Volljährig ?

Das kommt in eine Pflegefamilie.

Findet sich keine Pflegefamilie, kommt es in ein Kinderheim.