Eltergeld/Elternzeit auch wenn er offiziell nicht in Geburtsurkunde eingetragen ist?

1 Antwort

Keine Panik - Dein Partner kann im Nachgang problemlos die übliche Vaterschaftsanerkennung machen und dein Ehemann muss beim Jugendamt erklären, dass das so korrekt ist. Initial wird er dann leider in die Geburtsurkunde eingetragen und das muss dann alles neu ausgestellt werden. Aber es ist eine nicht so schlimme bürokratische Sache, die sich halt auch mal 1-2 Monate hinziehen kann (Erst dann ginge die Elternzeit für den Partner). Ihr könnt proaktiv zur Koordination das Jugendamt schon hinzuziehen

Ist nicht so, dass ihr jetzt sowas wie Adoption oder sonstwas einleiten müsstet.

Den zweiten Lebensmonat vom Baby zu nehmen ist eher sinnfrei, denn du musst als Mutter 8 Wochen (2 Monate) Elternzeit mit Basiselterngeldbezug nehmen und ihr dürft seit diesem Jahr ausschließlich einen Monat gemeinsam nehmen während dem EG Bezug. Das heißt nach dem Plan kannst du dann im 7LM und 11LM keinerlei Elterngeld beziehen.


Elli113  22.09.2024, 20:45
Das heißt nach dem Plan kannst du dann im 7LM und 11LM keinerlei Elterngeld beziehen

Das ist nicht korrekt, da der Partner in diesen Monaten anscheinend ElterngeldPlus beantragen wird.

Naddel1122 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 17:43

Huhu, ich befinde mich dann auch im EG+ Bezug und mein Partner auch ☺️ deshalb ist das kein Problem. Aber danke fürs beruhigen ❤️