Eltergeld/Elternzeit auch wenn er offiziell nicht in Geburtsurkunde eingetragen ist?
Hallo, ich habe ein großes Problem.
Ich bin schwanger ( VET Ende Mitte/Ende Februar 2025)
Scheidungsantrag wurde eingereicht und wir sind schon beim V10 (Versorgungsausgleich ) schreiben. Dies wurde von meiner Anwältin am Dienstag eingereicht und von meinem Noch- Mann vor glaube ich bereits 2 oder 3 Wochen.
Jetzt ist es so das die Angst besteht dass das die Scheidung nicht vor Geburt durch ist und mein Noch- Mann automatisch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen wird.
Jetzt würde mein Partner ( der leibliche Papa) aber natürlich gerne Elternzeit nehmen und natürlich auch Elterngeld beantragen.
Plan ist es das er 1 Monat EG Basis ( 2. LM vom Baby) und 2 EG+ ( 7.LM und 11. LM) zu nehmen.
Hat jemand Tipps? Wie wir jetzt am besten vor gehen sollten. Geplant war dieses Baby nicht, eigentlich war der Plan nach dem Scheidungstermin, aber manchmal spielt das Leben (trotz Verhütung( Pflaster)) einfach anders als man denkt.
Eine Beschleunigung des Verfahrens ist leider komplett ausgeschlossen laut Anwältin.
Liebe Grüße
1 Antwort
Keine Panik - Dein Partner kann im Nachgang problemlos die übliche Vaterschaftsanerkennung machen und dein Ehemann muss beim Jugendamt erklären, dass das so korrekt ist. Initial wird er dann leider in die Geburtsurkunde eingetragen und das muss dann alles neu ausgestellt werden. Aber es ist eine nicht so schlimme bürokratische Sache, die sich halt auch mal 1-2 Monate hinziehen kann (Erst dann ginge die Elternzeit für den Partner). Ihr könnt proaktiv zur Koordination das Jugendamt schon hinzuziehen
Ist nicht so, dass ihr jetzt sowas wie Adoption oder sonstwas einleiten müsstet.
Den zweiten Lebensmonat vom Baby zu nehmen ist eher sinnfrei, denn du musst als Mutter 8 Wochen (2 Monate) Elternzeit mit Basiselterngeldbezug nehmen und ihr dürft seit diesem Jahr ausschließlich einen Monat gemeinsam nehmen während dem EG Bezug. Das heißt nach dem Plan kannst du dann im 7LM und 11LM keinerlei Elterngeld beziehen.
Das heißt nach dem Plan kannst du dann im 7LM und 11LM keinerlei Elterngeld beziehen
Das ist nicht korrekt, da der Partner in diesen Monaten anscheinend ElterngeldPlus beantragen wird.
Huhu, ich befinde mich dann auch im EG+ Bezug und mein Partner auch ☺️ deshalb ist das kein Problem. Aber danke fürs beruhigen ❤️