Einstellung des Ermittlungsverfahrens wahrscheinlich?
Hallo,
wenn ein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren eine DNA-Probe zwecks Abgleich mit Tatortspuren abgeben musste, die Untersuchung aber ergab, dass die Spuren zu wenig menschliche DNA aufwiesen und eine Bewertung der Vergleichs-DNA "entfällt, da keine zum Abgleich geeigneten Spurenbefunde vorlagen" - wie wahrscheinlich ist es, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wenn es sonst keinerlei Beweise gegen den Beschuldigten gibt?
2 Antworten
Naja, wenn es gar keine Beweise gibt, die die Tat beweisen, wird das natürlich eingestellt.
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Recht, Gesetz, Recht
Das läßt sich so nicht beantworten.
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