Einrichtungsbezogene Impfpflicht?

5 Antworten

Weder hat ein Gericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde für verfassungswidrig erklärt, noch geben die Protokolle des Robert-Koch-Institut das von dir Behauptete wieder.

Hallo Bernadette34,

warum verbreitest du offensichtlich Falschinformationen?

Es sollte dir allein schon auffallen, dass nicht irgendein "deutsches Gericht" über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden kann.

Wäh­rend der Pan­de­mie muss­ten im Pfle­ge- und Ge­sund­heits­be­reich Tä­ti­ge nach­wei­sen, dass sie gegen COVID-19 ge­impft oder ge­ne­sen sind. Das BVerfG hat das 2022 als ver­fas­sungs­mä­ßig be­stä­tigt. Doch auf­grund neuer Fak­ten hält das VG Os­na­brück dies für nicht halt­bar. Es hat daher er­neut das BVerfG an­ge­ru­fen. 
§ 20a IfSG sei im Laufe des Jahres 2022 "in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen", so die Osnabrücker Richterinnen und Richter. Sie haben daher das Klageverfahren, das eine Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück führt, ausgesetzt (Beschluss vom 04.09.2024 – 3 A 224/22, unanfechtbar).
Nach RKI-Protokollen: Pflege-Impfpflicht doch verfassungswidrig? (beck.de)

Es geht also darum die Verfassungsmäßigkeit erneut zu prüfen - eine Urteil wir du behauptest gibt es nicht.

Verklagen kannst Du alles und jeden.

Fraglich, ob ein Gericht die Klage annimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Kein Gericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig erklärt, das ist schon die erste falsche Info.

Ansonsten: Verklagen kannst du erstmal alles und jeden. Ob du Recht erhältst, entscheiden Gerichte.

Gehe zum Anwalt. Ich wünsche dir viel Erfolg. Es wird Zeit das für den Unfug bezahlt wird.