Einnahmenüberschuss rechnung?
Moin der guten stunde,
Ich habe ein Kleingewerbe am laufen jedoch ist es durch Private gründe aktuell auf Eis gelegt.
Nun möchte das Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechung für 2023 haben.
Habe aber keine Einnahmen noch Ausgaben die ich für das Jahr 2023 für das Kleingewerbe hätte...
Muss ich da trotzdem eine EÜR abgeben ?
Danke für die weitere hilfe
3 Antworten
Du hast jetzt die Wahl zwischen einem Brief in dem du die erläutert das dein Gewerbe (ein Kleingewerbe gibt es nicht) ruht oder aber du gibst ne EÜR als sog 0 Meldung ab.
Ust musst du sowieso abgeben.
Hallo Sobe,
Ja solange Du Dein Gewerbe nicht abmeldest, musst Du die EÜR abgeben, Du kannst in Pflichtfelder eine 0 eintragen.
Auch die Umsatzsteuer Erklärung 2023 musst Du abgeben, auch mit 0 eintragen.
Und in der Einkommensteuer Erklärung 2023 musst Du die Anlage G abgeben mit Gewinn = 0
Für das Jahr 2024 das selbe, kannst Du dann 2025 machen, wobei die Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmen nicht mehr abgegeben werden muss. 😊🙏
Ja! Trotzdem alles so machen wie es sich gehört.
Blödsinn